Schwanger - wer noch?

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Elterngeld

Thema: Elterngeld

Guten Morgen! Sagt mal, man bekommt doch 67% des Nettoeinkommens (der letzten 12Mon.) oder man splittet es auf 2Jahre. Richtig? Hat das Gehalt des Vaters irgendein Einfluß auf die Berechnung??? Meines Erachtens ja nicht, oder ich hab das die ganze Zeit überlesen? Mir wurde das aber gestern so erzählt! KOMISCH!!! Danke für die Info! lg

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 08:11



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Wenn Du es alleine bantragst nicht.

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 08:23



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Hallo Nein es hat keinen Einfluss drauf was der Vater verdient, es sei denn der Vater nimmt diese 2 Monate Erziehungszeit. Dann ja. Ansonsten wird nur dein Gehalt genommen. Ist teilweise Gott sei Dank anders als beim Erziehungsgeld. LG Jenny

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 08:23



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Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 08:24



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Du nimmst Elternzeit und bekommst Elterngeld gemäß deinem Verdienst (67% von deinem durchschnittlichen Gehalt). Wenn der Vater in der Lage ist, auch Elternzeit zu nehmen, dann wird das gleiche Prozedere auch bei ihm exerziert: je nachdem wieviel er verdient hat, wird ihm 67% dessen für maximal 2 monate (zusätzlich zu deiner Elternzeit) gezahlt

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 09:02



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Kann der Partner auch nur 1monat nehmen!?oder muß er 2 monate

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 09:16



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klar kann er nur einen monat nehmen - oder er splittet: herbst 2010 einen monat und dann im Frühjahr 2011 noch mal einen monat - muss halt mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden meistens gefällt ihnen die splitvariante besser als am stück

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 09:28



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Die Elternzeit kann gesplittet werden, aber m. E. besteht Anspruch auf Elterngeld nur die ersten 14 Lebensmonate des Kindes

Mitglied inaktiv - 23.02.2010, 12:58