Hallo ihr Lieben,
bitte nicht steinigen für meine Frage.
Ich bin nun seit September im Beschäftigungsverbot, jedoch würde ich wirklich gerne die Zeit nutzen und ein Kleingewerbe anmelden, da ich gerne Handmade Sachen machen und ich ganz viele Nachfragen habe ob ich sowas verkaufen würde. Nun ist meine Frage, kennt sich jemand damit aus im BV ein Kleingewerbe anzumelden und wie wirkt sich das später auf das Elterngeld aus? Wird das zu meinem normalen Gehalt welches ich von meinem Arbeitgeber bekomme angerechnet oder bleibt das Gehalt aus und die Elterngeldstelle rechnet nur mit dem einkommen aus dem Kleingewerbe? Die Angst besteht eher darin, dass ich eventuell dann nur den mind. betrag von 300€ bekomme, aber ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einem Stellenanteil von 50% und ein einkommen von ca. 1500€.
Danke für eure lieben und netten Antworten :-)
von
LisaM08
am 01.12.2023, 09:58
Es zählt bei selbstständigen das letze abgeschlossene Kalenderjahr fürs Elterngeld, wie das ist wenn du aber erst im Dezember anfängst weiß ich nicht
Aber ganz wichtig dein Arbeitgeber muss der Nebentätigkeit zustimmen
Lg
von
misses-cat
am 01.12.2023, 16:36
Wenn du im Kalenderjahr der Geburt oder davor selbstständig tätig warst, dann hattest du "Mischeinkünfte". Dann rechnet die Elterngeldstelle automatisch mit den Einkünften aus dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr vor Geburt. Also bei dir vermutlich 2023 die nehmen dann Gehalt und Gewinne.
Wenn die Gewinne aus der Selbstständigkeit unter 35 Euro pro Monat liegen, kannst du beantragen, dass nur das Angestelltengehalt gezählt wird. Dann ändert sich der Zeitraum auf die 12 Monate vor der Geburt.
von
Murmel-Mama
am 01.12.2023, 18:40
Hatte auch hptjob plus Nebenjob. Allerdings vor Berufsverbot.
Bestätige dass hptarbeitgeber zustimmen muss.
Damals war wichtig dass das Geld auch in die 12 Monate (dazu gehörte bei mir damals auch die Zeit im. BV da normales Gehalt). Sonst wird's nivht angerechnet.
von
Lara25
am 02.12.2023, 11:07