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Elterngeld und Hartz4 ----- Was darf man noch dazu verdienen ???

Thema: Elterngeld und Hartz4 ----- Was darf man noch dazu verdienen ???

Hallöchen, kennt sich von Euch jemand damit aus? Eine gute Freundin von mir hat vor 3 Monaten Ihr Baby bekommen, und möchte nun wenigstens mal wieder paar Stunden außer Haus und arbeiten. Sie bekommt Elterngeld und Hartz4. Wir haben schon überall versucht was rauszubekomm was man dazu verdienen darf aber irgendwie steht überall was anderes geschrieben. Kennt sich jemand von Euch aus? Wären Euch sehr dankbar wenn Ihr helfen könntet. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 17:13



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Ich kann nur sagen, dass das Elterngeld auf egal welchen Verdienst (bis zu 30 std. wöchentlich) angerechnet wird. Sprich, sie verdient z. b. 300,- hatte Elterngeld in Höhe von 400,- dann werden 67 % von der Differenz (hier 100,-) an Elterngeld gezahlt. Wie das mit Harz 4 ist weiß ich nicht. Aber mir ist neu, dass man harz 4 und Elterngeld bekommen kann. Wie geht das? War sie vorher schon auf Harz 4??? Oder bekommen sie insgesamt wenig Geld, so dass Harz 4 einspringt??? Und hat sie eine feste Arbeitstelle, wo sie hin kann nach der Elternzeit? Würde mich mal so interessieren. LG Lena

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 18:08



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Bei Hartz4 darf sie 165 euro dazu verdienen, nimmt sie allerdings einen 400 euro Job an, wird ihr was abgezogen. Elterngeld erhält sie bei geringfügiger Basis immernoch den Mindestsatz von 300 euro (bei splitting auf 2 Jahre 150 euro) Und lenchen: Auch bei Hartz4 erhält man Elterngeld anrechnungsfrei. Gruß

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 18:19



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wo bekomme ich den antrag her .....kann man sich den zuschicken lassen oder muss man den sich ausdrucken hier im netz ?

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 19:18



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Bei Hartz4 darf hat sie 100 Euro frei und alles was darüber liegt 20%, Wie das mit dem Elterngeld genau aussieht weiß ich nicht, waren glaub ich 15h die Woche

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 19:44



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Den kannst du entweder im Internet ausdrucken, einfach bei google suchen, oder auch im entsprechendem Amt abholen. Kommt immer drauf an wo du wohnst. In NRW kannst du den auch online stellen und druckst nur die letzte Seite aus, wegen der Unterschrift. LG Karina, ET-28

Mitglied inaktiv - 17.04.2010, 19:49