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Elterngeld u selbstständig ?

Thema: Elterngeld u selbstständig ?

Hallo Suche Austausch zu Frauen die selbstständig Sind jemand dabei? Lg flergo

von flergo am 18.06.2013, 23:04



Antwort auf Beitrag von flergo

Ich bin selbstständig und habe bei meiner Tochter 2 Monate Elterngeld bezogen. Nun wahrscheinlich vier. Geht nur, wenn man keine Angestellten hat, die in der Zeit Geld reinbringen, da ich allein arbeite ist also kein Verdienst in der Zeit in der ich nicht arbeite, also wird auch nix abgezogen.

von cashew1 am 19.06.2013, 07:02



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Wie iss´n das beim Klein-/Nebengewerbe?

von Jacky010477 am 19.06.2013, 09:44



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Hi, ich bin selbständig mit Angestellten. Ich könnte 300 € Mindestelterngeld bekommen und darf dann 30 Stunden die Woche weiterarbeiten. Um den mir eigentlich zustehenden Höchstsatz zu bekommen müsste ich schließen und die Mitarbeiter entlassen. Die andere Variante wäre das mein Steuerberater jeden Monat eine Bilanz erstellt darüber welche Einnahmen wegen der Mutterschaft weniger sind. Mit etwas Glück bekommt man dann die Differenz zwischen dem eigentlichen Verdienst und dem Tatsächlichen. Laut meinem Steuerberater ist das sehr schwierig. Oft wird es nicht so anerkannt und die kosten für den Steuerberater hast du dann zusätzlich. Nix für mich. Außerdem darf ich die Differenz sowieso nicht so groß werden lassen da ich sonst Pleite gehe. Hab mich also jetzt schon um mehr Arbeit für meine Angestellten bemüht. Deshalb beziehe ich gar kein Elterngeld. Mein Mann ist mit einem Minijob bei mir angestellt. Er nimmt die Elternzeit Komplet. Dann bekommen wir wenigstens etwas mehr Elterngeld. Mutterschutz und Mutterschutzgeld bekommst du auch nur wenn du schließt und wenn du es bei deiner Krankenkasse so vertraglich geregelt hast. Sind dann aber auch nur 13 EUR am Tag. Ich hab deshalb bis zur 39. ssw gearbeitet. Ich hatte sowieso keine Regelung mit der Krankenkasse getroffen, da ich von 13 EUR am Tag nicht leben kann. Elterngeld kann dein Partner oder du, wenn du schließt, ab dem Tag der Geburt bekommen. Ich muss sagen das ich ja trotzdem nicht so arbeiten kann wie vorher, auch wenn mein Mann die Elternzeit nimmt. Das Kind muss ja auch gestillt werden. Ich hab echt das Gefühl das man dafür bestraft wird wenn man fleißig ist in Deutschland. Wäre ich nicht so fleißig mit meinen oft 80 Wochenstunden arbeiten und würde es machen wie viele andere bekäme ich die Erstausstattung, Elterngeld, Mutterschutz, ... Es war wirklich hart so lange zu arbeiten und jetzt hab ich hohe Kosten um mich 2 Monate vertreten zu lassen. Die Organisation und das Büro hab ich in den 2 Monaten natürlich trotzdem. Ich glaube das die Mutterschutzgesetze gemacht wurden als nur Männer selbständig waren. Ich hab mich damit abgefunden das es so ist wie es ist und frühzeitig alles organisiert. Das würde ich dir auch empfehlen. Solltest du keine Angestellten haben solltest du dir auch überlegen ob du schlisst. Deine Kunden sind evt. weg wenn du wirklich ein Jahr dicht machst. Lg und alles Gute Melanie

von MamiJuni2013 am 19.06.2013, 12:55



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Ich hab ein Kleingewerbe, verdiene aber eher ein Taschengeld. Sprich, ich kann in der Familienversicherung bleiben und muß da an die KK nix extra bezahlen. Hab damals die 300,-Euro Mindestelterngeld bekommen, weil meine Gewinn-Überschussrechnung unter einem gewissen Limit war.

von eulchen76 am 19.06.2013, 14:19



Antwort auf Beitrag von flergo

Hallo Na das hört sich ja alles nicht so toll an. Da ist ne werdende Mutter hier in Deutschland Aber echt Arm dran . Traurig ist das

von flergo am 20.06.2013, 06:16