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Elterngeld/Elternzeit HILFE

Thema: Elterngeld/Elternzeit HILFE

Hallo, immer wieder kommt das Thema auf und irgendwie wird man doch nicht schlauer. Ich hoffe mir kann jemand helfen... Wir haben geplant das ich für 12 Monate BasisElterngeld in Anspruch nehme. Nun kam die Frage auf ob mein Mann zusätzlich 1 oder 2 Monate Elternzeit nehmen kann. OHNE das einer von uns beiden Arbeiten geht. Das heißt quasi das er mit mir zuhause bleiben kann. Bekommen wir dann beide Elterngeld? Oder fällt eines dann weg? Oder geht das nur wenn ein Elternteil da dann arbeitet? Ich verstehe das irgendwie nicht so ganz. Wir dachten uns eben, das wenn er auch ein Monat zuhause bleiben könnte und bekommt quasi für dieses Monat nur die auf ihn errechnete elterngeldsumme,könnte man das ja mit rücklagen auffangen und es wäre machbar das er auch bei uns sein kann. Und nicht nur eine Woche nach der Geburt auf Urlaub. Oder bekommt nur ein Elternteil elterngeld? Danke schon mal

von LisDan am 21.03.2022, 14:58



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Ich hab keine Ahnung aber meine Krankenkasse hat mir kostenlose Beratungen dazu angeboten.. die werde ich definitiv in Anspruch nehmen. Bin bei der Barmer. Kannst ja mal schauen, ob deine KK auch soetwas anbietet :)

von Mary_George am 21.03.2022, 15:02



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Ihr könnt beide parallel Elternzeit Nehmen und auch Elterngeld bekommen. Haben wir auch gemacht. Wichtig ist nur das er eben 2 Monate nimmt und nicht nur einen.

von Suomi am 21.03.2022, 15:05



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Die müssen aber nicht am Stück sein!

Mitglied inaktiv - 21.03.2022, 15:20



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In österreich gibts den papa monat.. wie das in deutschland ist weis ich nicht.

von Mangoherz am 21.03.2022, 15:17



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Dein Mann bekommt auch Elterngeld, ihr könnt gemeinsam Zuhause bleiben. Wenn er 2 Monate nimmt und du 12, habt ihr das Maximum beim Basiselterngeld ausgeschöpft. Wichtig ist, dass er Elternzeit für die Lebensmonate nimmt, also "ab der Geburt" oder "für den 1. Lebensmonat" und dann halt wann ihr wollt den zweiten. Kann euch da sehr die Beratung von profamilia empfehlen. Machen wir auch so.

von Hundemama83 am 21.03.2022, 15:24



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Er muss!! Mindestens 2 Lebensmonate nehme um EG zu erhalten

von mellomania am 21.03.2022, 15:42



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Und er muss die 2 Monate in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes nehmen.

von kitkat170583 am 21.03.2022, 17:24



Antwort auf Beitrag von kitkat170583

Genau. Er muss mindestens 2 nehmen, wenn er mehr nimmt, muss ich aber weniger. Mir wurde gesagt Basis-EG könne man bis zum 14. Lebensmonat beziehen. So steht es auch in unserem Antrag. Ich nehme die ersten 12, er nimmt 1. und 13. Lebensmonat. Da hieß es das sei ok. Es gab ja letztes Jahr nochmal Änderungen. Bei uns in Hessen kann man den Antrag auch digital ausfüllen, der Computer "denkt mit" und gibt dir dann teilweise schon Antworten vor.

von Hundemama83 am 21.03.2022, 17:55



Antwort auf Beitrag von kitkat170583

Bitte keine falschen Angaben

von mellomania am 21.03.2022, 19:19



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Elternzeit ist nicht Elterngeld. Du könntest drei Jahre Zuhause bleiben (Elternzeit), bekommst aber nur über einen bestimmten Zeitraum (i.d.R. 12 Monate) Elterngeld. Du und dein Mann könnt sowohl parallel Zuhause sein als auch parallel Geld bekommen. Die Regeln dazu wurden schon von einigen geschrieben. Hilfreich fand ich, dass man den Elterngeld(!)-Antrag bereits vorab online eintragen konnte bevor man ihn abgeschickt hat. Das System erlaubt einem gar nicht mehr Elterngeld zu beantragen als erlaubt. Ansonsten empfehle ich auch eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Gerade größere Betriebe bieten da oft kostenlos Beratung an, ansonsten gibt's da bestimmt auch einige unabhängige Stellen vor Ort.

von Ruto am 21.03.2022, 19:01



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Huhu, Du 12 Monate und dein Mann 2 Monate geht! So bekommt ihr beide Elterngeld. Wichtig: Elternzeit müsst ihr beim AG beantragen, mindestens 7 Wochen schriftlich vor Antritt der Elternzeit. Bei dir reicht der Antrag also bis spätestens eine Woche nach Geburt, da du ja nach Geburt noch 8 Wochen im Mutterschutz bist (diese 8 Wochen zählen aber schon mit in deine Elternzeit mit rein). Dein Mann muss, wenn er den 1. Lebensmonat also ab Geburt Elternzeit haben möchte, 7 Wochen vor ET schriftlich beim Arbeitgeber beantragt haben. Da du schon in der 33. Woche bist am besten so schnell wie möglich LG

von Taetae am 21.03.2022, 22:56