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Eine Frage zum Mutterschaftsgeld

Thema: Eine Frage zum Mutterschaftsgeld

Vielleicht weiß es ja jemand und kann mir helfen. Und zwar frage ich mich, wie das ist. Man bekommt ja maximal 13 Euro pro Tag, das heißt man bekommt 390 Euro für vor der Geburt von der KK? und dann den Restbetrag vom AG? Der rechnet das einfach weg oder muss ich dem dann den Bescheid kopieren? Wie ist das nach der Geburt? Man bekommt ja dann noch 8 Wochen. Und erst danach das Elterngeld? Oder ab dem 1. Monat Elterngeld und das Mutterschaftsgeld nochmal dazu? Danke schon mal.

von Schneckenmama am 01.01.2015, 16:15



Antwort auf Beitrag von Schneckenmama

Hi, für die 6 Wochen vorher bekommst du 13,-€ pro Tag maximal von der Krankenkasse, d.h. 546€. Den Rest vom Arbeitgeber. Du musst dich da allerdings nicht drum kümmern, die KK setzt sich mit deinem AG in Verbindung und holt sich einen Lohnnachweis und der AG berechnet dann die Differenz die er dir überweist. Und nach der Geburt bekommst du für 8 Wochen das Mutterschaftsgeld ausgezahlt nachdem du denen die Geburtsurkunde gegeben hast und danach gibt es erst das Elterngeld.

von sarpa am 01.01.2015, 16:39



Antwort auf Beitrag von Schneckenmama

AG zahlt die Differenz um auf dein normales gehalt zu kommen.die wissen das eigentlich im Normalfall auch. Elterngeld läuft erst ab Ende Mutterschaftsgeld,ABER es werden schon anspruchsmonate abgezogen.da bescheist vater Staat uns Mütter halt ganz liebevoll. Ebenso fällt alles über 1000€ Elterngeld im Jahr unter den Progressionsvorbehalt. Da darfste dann schön steuern nachzahlen. War bei uns trotz halbierter Auszahlung ca 340 Euro die wir Steuer nach zahlen mussten und das obwohl es monatlich nur knapp 334 euro gab. Summasummarum bin ich der Meinung das Deutschland nicht so kinderfreundlich ist wie es sich gerne darstellt. LG und alles gute

von ginger1987 am 01.01.2015, 16:42



Antwort auf Beitrag von ginger1987

Hallo, komme aus dem Januarbus aber mich beschäftigt auch gerade die Sache mit der Progressionswirksamkeit des Elterngeldes. Darf ich fragen welche Steuerklasse ihr habt, dass ihr nachzahlt? 3 und 5? Ich überlege die 4 /4 zu behalten um der Nachzahlung zu entkommen aber bei einer Auszahlungszeit des Elterngeldes auf zwei Jahre wären es nur ein paar hundert Euro im Monat Elterngeld und da ist vielleicht doch die 3/ 5 besser weil dann netto pro Monat erstmal mehr da ist und es so Dolle mit der Nachzahlung doch nicht kommen sollte???

von Hummeldumm am 01.01.2015, 20:06



Antwort auf Beitrag von Schneckenmama

ok, also vor der Geburt bekomme ich das Gehalt, dass ich jetzt im Bv durchschnittliche habe, nur aufgeteilt von der KK und dem AG. Und dann nach der Geburt bekomme ich 2 Monate NUR das Mutterschaftsgeld von der KK? Auf einmal ausgezahlt oder monatlich? Und danach fangen erst die 12 Monate mit Elterngeld an? Oder wie ist das gemeint mit dem beschneiden? Bekomme ich dann nur 10 Monate?

von Schneckenmama am 01.01.2015, 21:20



Antwort auf Beitrag von Schneckenmama

Ja.Es gibt summa summarum nur 10 Monate Elterngeld,weil das Mutterschaftsgeld schon angerechnet wird...legaler Beschiss eben.

von Olis Mama am 01.01.2015, 21:35



Antwort auf Beitrag von Schneckenmama

Beschiss hin oder her die aussage dass alles über 1000 eur im jahr dem Progressionsvorbehalt unterliegt ist Falsch es unterliegt gesamt der progression und beim Arbeitslosen oder krankengeld beschwert ihr euch doch auch nicht dass esnachversteuert wird und jeder sscheiß abgezogen und du wegen allem gesperrt werden kannst...

von Fusssel am 02.01.2015, 08:21



Antwort auf Beitrag von Fusssel

also ich bekomme nach der Geburt 8 Wochen nur von der KK, das ist ja aber weniger als das Elterngeld an sich. Und wenn man in die Elterngeldrechner seine Sachen einträgt, dann zeigt er auch immer 12 Monate an. Warum ist das dann so? Der AG zahlt dann nach der Geburt ja nicht die Differenz. Und was passiert eigentlich, wenn das Kind eher kommt? Bei uns wird es ein KS 2 Wochen vor ET. Das heißt ich bekomme vor Geburt ja nur 4 Wochen Mutterschaftsgeld. Mein Ag zahlt also nur die Differenz von 4 Wochen. Danach Bekomme ich noch 8 Wochen "Nur" von der KK. benachteiligt mich das denn nicht nachweislich immens?! Sorry...ich komme da irgendwie nicht raus.

von Schneckenmama am 02.01.2015, 09:24



Antwort auf Beitrag von Schneckenmama

Geh am besten zu deiner KK und frage da nach.Bei Frühchen bekommt man die Wochen,die beim Muschu fehlen,nachgerechnet (also die Zeit nach der Geburt verlängert sich um die Wochenzahl,die das Kind zu früh kam). Mein Sohn kam bei 38+5,ich habe die Wochen bekommen,die normal sind (6 Wochen vor,8 Wochen nach der Geburt > das Geld wird ja auf einmal gezahlt,also erst die 6 Wochen,dann nochmal die 8 Wochen). Also wirst du bei Eintritt in den Muschu (34.SSW) die erste Auszahlung bekommen (für die 6 Wochen vor der Geburt) und nach der Geburt die Auszahlung für die 8 Wochen. Bei Frühchen vor der 37.SSW würde dann eben noch die Ausgleichszahlung fällig werden (was aber bei dir ja nicht zutrifft). Hoffe,das ist richtig so erklärt,bin ja keine KK-Dame.Und wegen dem Elterngeld,das ist nunmal so.Kannst du nicht ändern,es gibt nur 10 Monate.Und wieviel Mutterschaftsgeld du bekommst,hat mit dem Elterngeld nichts zu tun.Das sind unterschiedliche Kassen (KK/Elterngeldstelle).

von Olis Mama am 02.01.2015, 13:20



Antwort auf Beitrag von Schneckenmama

Verwunderlich, unser Steuerberater hat uns über die 1000€ Freigrenze aufgeklärt und im Steuerbescheid wurde sie auch berücksichtigt. Lg

von ginger1987 am 02.01.2015, 15:01



Antwort auf Beitrag von Schneckenmama

Wir sind Steuerklasse 3 und 5. Wäre bei uns aber finanziell nicht anders drin gewesen da wir auf das monatliche was wir mehr dadurch haben auch angewiesen sind. Lg

von ginger1987 am 02.01.2015, 15:04