Schwanger - wer noch?

Forum Schwanger - wer noch?

Dringende Frage...

Thema: Dringende Frage...

Hallo Mädels, könnt Ihr mir sagen,ab welchem Datum die Schwangerschaft zählt,wenn es um eine Kündigung geht? Zählt da der 1. Tag der letzten Mens? Danke schon mal für Eure Antworten! LG

Mitglied inaktiv - 27.03.2009, 19:50



Antwort auf diesen Beitrag

eigentlich zählt der tag an dem du deinen mutterpass hast den da wurde die schwangerschaft offiziel festgestellt also denk ich jetzt mal

Mitglied inaktiv - 27.03.2009, 20:24



Antwort auf diesen Beitrag

Nee schwanger bist du auch vor dem Mutterpass schon... Hmm gute Frage.

Mitglied inaktiv - 27.03.2009, 20:27



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, also so genau kenne ich mich da jetzt nicht aus, aber im Mutterpass steht ja auch der Tag der Konzeption und wann die SS festgestellt wurde. Würde mal letzteres vermuten. Willst Du kündigen oder wurdest Du gekündigt?

Mitglied inaktiv - 27.03.2009, 20:32



Antwort auf diesen Beitrag

Aber es gibt Frauen, die lassen sich mit der Untersuchung beim FA sehr viel Zeit, wenn es z.B. nicht die erste SS ist. Also ich denke, der Tag der Feststellung sagt nix aus...

Mitglied inaktiv - 27.03.2009, 20:33



Antwort auf diesen Beitrag

...es geht um eine Bekannt,sie wurde gestern gekündigt.Sie versuchen auch ein Baby zu bekommen und laut Ihren Angaben war der erster Tag der letzten Mens am 10. März 09. Nun wäre es wichtig zu wissen,ob dieser Tag schon als schwanger zählen würde(wenn es denn geklappt hat) und sie somit ja theoretisch schon im Mutterschutz wäre?Ich hoffe,Ihr könnt meinen Worten folgen und es ist nicht zu wirr.

Mitglied inaktiv - 27.03.2009, 21:01



Antwort auf diesen Beitrag

Soweit ich weiß, hat man als Schwangere nach der Kündigung 14 Tage Zeit ein Attest vom Frauenarzt vorzulegen, wo die Schwangerschaft bestätigt wird. Also schnell FA-Termin ausmachen und hoffen, dass er etwas feststellt. lg Sasumm

Mitglied inaktiv - 27.03.2009, 21:17



Antwort auf diesen Beitrag

Nun, auf reine Vermutung hin, hat man keinen Kündigungsschutz. Übrigens der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach, ausgenommen Mehrlingsschwangerschaften. Du meinst sicher Kündigungsschutz für werdende Mütter. Es gibt die 14-Tage-Frist, ab Kenntnis der Schwangerschaft hat man 14 Tage Zeit den Arbeitgeber nach der Kündigung über die Schwangerschaft zu informieren, die Kündigung ist dann hinfällig. Wenn der Arbeitgeber dann nicht einlenkt, muss das Amt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeamt informiert werden. Ist es ein Kleinbetrieb in dem die Bekannte arbeitet oder gibt es mehrere Angestellte? Evtl. könnte man so oder so die Kündigung gerichtlich prüfen lassen. Achtung für eine Kündigungsschutzklage gelten Fristen! Drei Wochen nach Bekanntgabe der Kündigung muss diese eingereicht werden. Evtl. kann sich Deine Bekannte ob schwanger oder nicht einfach mal bei einem Anwalt oder wenn sie gewerkschaftlich organisiert ist, bei der Gewerkschaft beraten lassen.

Mitglied inaktiv - 27.03.2009, 21:20



Antwort auf diesen Beitrag

Eine Schwangerschaft zählt 40 Wochen ab dem ersten Tag der letzten Mens (ausgegangen von eine 28-Tage-Zyklus), also zählen die ersten beiden Wochen vor der tatsächlichen Empfängnis auch schon als schwanger, obwohl man es eigentlich noch gar nicht war. Rechtlich würde deine Freundin aber erst auf der sicheren Seite sein, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach der Kündigung die Schwangerschaft durch einen FA bestätigen lassen kann, falls es geklappt hat (schriftliche Bestätigung vom FA). Dann muss der AG die Kündigung wegen Mutterschutz zurücknehmen. Alles Gute!! lg babygirl

Mitglied inaktiv - 27.03.2009, 21:21



Antwort auf diesen Beitrag

Danke Mädels für Eure Antworten,die werde ich gleich meiner Freundin berichten.Dann heißt es jetzt Daumen drücken für Sie,dass es geklappt hat.

Mitglied inaktiv - 27.03.2009, 21:27