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Beschäftigungsverbot

Thema: Beschäftigungsverbot

Huhu Ich habe mal eine kurze Frage, und zwar bin ich in der 7ssw und arbeite als Paketzustellerin. Ich habe meinem AG meine Bescheinigung über die Schwangerschaft zugeschickt, aber von ihm kommt keine Antwort zurück oder sonstiges. Mein Frauenarzt meinte der AG müsste bei solchem Beruf ein Beschäftigungsverbot aussprechen, aber es tut sich nix.. könnt ihr mir eventuell weiterhelfen wie ich da weiter vorgehen kann? Kündigen kann er mich ab jetzt nicht mehr, die Bescheinigung hat er nämlich erhalten… Lg und danke schon mal im vorraus

von Denise2407 am 24.01.2023, 12:25



Antwort auf Beitrag von Denise2407

Hast Du denn einfach mal praktiv dort nachgefragt? Also angerufen und eine Mail geschickt? Wäre das Erste, was ich tun würde. Ggf. beim Betriebsrat, Betriebsarzt nachfragen....an die Gewerbeaufsicht kann man sich anschließend dann wenden.

von Suomi am 24.01.2023, 12:56



Antwort auf Beitrag von Denise2407

Dein AG muss eine Gefahreneinschätzung durchführen. Er muss dich nicht freistellen, er kann dich auch an einem anderen Arbeitsplatz einsetzten. Frage nach, wie es weiter geht.

von die_ente_macht_nagnag am 24.01.2023, 13:13



Antwort auf Beitrag von Denise2407

Hey, Ich bin seit Anfang meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot. Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungseinschätzung machen. Das macht in der Regel der Betriebsarzt. Dieser gibt dann eine Empfehlung an den Arbeitgeber und der entscheidet dann. Der Arbeitgeber kann dir natürlich aber auch einen anderen Arbeitsplatz zuweisen, der zur Situation passt. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 24.01.2023, 17:19



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Okey kann ich da egal zu welchem Arzt ? Also Betriebsarzt?

von Denise2407 am 24.01.2023, 17:20



Antwort auf Beitrag von Denise2407

Nein, der Betriebsarzt deines AG; kein Arzt deiner Wahl.

von die_ente_macht_nagnag am 24.01.2023, 17:42



Antwort auf Beitrag von Denise2407

Kurze Nachfrage: Du hast die Bescheinigung zu deinem Chef gesendet und bist seitdem nicht mehr zur Arbeit erschienen ?

von lukko34 am 24.01.2023, 21:19



Antwort auf Beitrag von lukko34

Richtig ja bin seitdem nicht mehr hin, er weis Bescheid und trägt mich auch nicht mehr in den dienstplan. Weil ich schwer heben muss

von Denise2407 am 24.01.2023, 21:51



Antwort auf Beitrag von Denise2407

Also bist du krank geschrieben oder wie? Also ohne das er dir das Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat bzw dir zugeschickt hat musst du eigentlich arbeiten. Ich würde das mal ganz schnell abklären… ruf doch einfach mal dort an.

Mitglied inaktiv - 25.01.2023, 09:08



Antwort auf Beitrag von Denise2407

Oha, das kann auch in Hose gehen. Dein Arbeitgeber muss zuerst mal eine Gefährdungsbeurteilung durchführen lassen. Solange diese nicht durchgeführt wurde, muss er dir einen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz zuweisen. Kann er das nicht,muss er ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Hat er das dir gegenüber getan ? Einfach die Bescheinigung nur hinschicken und nicht zur Arbeit zur erscheinen kann dein AG auch anders auslegen. Ich hätte mich für die Übergangszeit bis zur Gefährdungsbeurteilung krank schreiben lassen.

von lukko34 am 25.01.2023, 09:09