Huhu ihr lieben &521;
Ich arbeite zur Zeit in einer Gerontopsychatrie und bekomme beim nächsten Termine ein Bv von meiner FA. Nun wollte ich wissen ob ich einen Nebenjob auf 450 euro Basis annehmen darf ? Z.b in einem Café ? Liebe grüße
von
Rosalie8912
am 06.06.2015, 23:09
Wenn der AG dem zustimmt ja.
von
Sternenschnuppe
am 06.06.2015, 23:30
ich würde jetzt sagen, kommt drauf an weshalb du ein BV bekommst.
Mitglied inaktiv - 06.06.2015, 23:54
Ich nehme an, dass du nur BV bekommst, weil genau diese Tätigkeit nicht geht aber sonst nichts gegen Arbeit spricht.
ja du darfst, wenn dein AG zustimmt
du musst aber nicht, weil du dein volles Gehalt im BV bekommst
von
mf4
am 07.06.2015, 00:08
Also,
Normalerweise spricht der Arbeitgeber das beschäftigungsverbot aus, sollte es an der Arbeit liegen. Arbeitsplatzbezogen.
Ist das beschäftigungsverbot zum Schutz von Mutter / Kind z.b. Bei einer hochrisikoschwangeschaft ohne konkrete Krankheit (Krankheit = krankschreibung), dann spricht es der Frauenarzt aus. Persönlich bezogen.
Wenn es jetzt zum besonderen Schutz ist, dann darfst du nicht arbeiten, auch nicht 450 Euro.
Du bekommst aber dein Gehalt 1:1 weitergezahlt, also ist eine zusätzliche Arbeit gar nicht nötig, oder?
von
Mimi987
am 07.06.2015, 09:02