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Beschäftigungsverbot

Thema: Beschäftigungsverbot

Huhu ihr lieben &521; Ich arbeite zur Zeit in einer Gerontopsychatrie und bekomme beim nächsten Termine ein Bv von meiner FA. Nun wollte ich wissen ob ich einen Nebenjob auf 450 euro Basis annehmen darf ? Z.b in einem Café ? Liebe grüße

von Rosalie8912 am 06.06.2015, 23:09



Antwort auf Beitrag von Rosalie8912

Wenn der AG dem zustimmt ja.

von Sternenschnuppe am 06.06.2015, 23:30



Antwort auf Beitrag von Rosalie8912

ich würde jetzt sagen, kommt drauf an weshalb du ein BV bekommst.

Mitglied inaktiv - 06.06.2015, 23:54



Antwort auf Beitrag von Rosalie8912

Ich nehme an, dass du nur BV bekommst, weil genau diese Tätigkeit nicht geht aber sonst nichts gegen Arbeit spricht. ja du darfst, wenn dein AG zustimmt du musst aber nicht, weil du dein volles Gehalt im BV bekommst

von mf4 am 07.06.2015, 00:08



Antwort auf Beitrag von Rosalie8912

Also, Normalerweise spricht der Arbeitgeber das beschäftigungsverbot aus, sollte es an der Arbeit liegen. Arbeitsplatzbezogen. Ist das beschäftigungsverbot zum Schutz von Mutter / Kind z.b. Bei einer hochrisikoschwangeschaft ohne konkrete Krankheit (Krankheit = krankschreibung), dann spricht es der Frauenarzt aus. Persönlich bezogen. Wenn es jetzt zum besonderen Schutz ist, dann darfst du nicht arbeiten, auch nicht 450 Euro. Du bekommst aber dein Gehalt 1:1 weitergezahlt, also ist eine zusätzliche Arbeit gar nicht nötig, oder?

von Mimi987 am 07.06.2015, 09:02