Schwanger - wer noch?

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Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft / Büro

Thema: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft / Büro

Hallo zusammen, ich war heute beim FA wegen extremen Rückschmerzen, hart werden des Bauches, Wasseransammlung in den Beinen (werden auch taub nach einer Weile), etc. Naja, bin nun erst einmal die Woche krank geschrieben. Er vermutet stark, dass das von meiner Arbeit her kommt (rein sitzende Tätigkeit, Vollzeit) und nicht besser wird im Verlauf der SS. Er sprach von einem Beschäftigungsverbot und möchte mit mir nächste Woche darüber noch einmal ausführlich reden. Was hätte ein Beschäftigungsverbot für Auswirkungen auf das Elterngeld? Möchte ein Jahr im Job aussetzen, dann jedoch in TZ wieder zurück kehren. Freue mich über Eure Antworten!!! Bin momentan nämlich sehr verwirrt... Meine Arbeit macht mir tierisch Spaß, aber die Beschwerden sind einfach zur Zeit unerträglich. :-( Morgens ist alles noch super, aber nach spätestens 2 Stunden im Büro fangen die Schmerzen im Rücken an und sind nach weiteren 2 Stunden kaum noch auszuhalten. Dann wird meist auch der Bauch schon hart und schmerzt. Kennt das wer??? Bin erst in der 16 SSW. Bei meinem ersten Kind hatte ich das auch, aber viel, viel später - gegen Ende der SS in der 34/35 SSW. Dachte bisher immer, solche Beschwerden hätte man bei anderen Tätigkeiten. Jedoch nicht im Büro... Naja, wurde eines besseren belehrt. Danke für weitere Info´s und Austausch! feen-moller

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 19:09



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Also soweit ich weiß bekommt man beim Beschäftigungsverbot ja weniger Geld raus und deshalb wird das Elterngeld anhand der 12 Monate vor dem Verbot berechnet. Schau mal unter Elterngeld.de nach

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 19:24



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ich hatte auch ein beschäftigungsverbot. dein arbeitgeber zahlt dir weiterhin bis zum mutterschutz den vollen lohn! auch bei der berechnung vom elterngeld hat dies keine nachteile für dich!

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 19:27



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Du bekommst ganz normal dein Gehalt weiter (dein AG holt sich den Ausgleich von der KK) und somit hat es auch keine Auswirkungen auf das Elterngeld.

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 19:30



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Kann mich meiner Vorschreiberin nur anschließen: Finanziell und auch sonstig KEINE NACHTEILE für dich. Arbeitgebern ist das oft sogar lieber, da sie besser planen können. LG, Mara

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 19:32



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Hallo, ich hatte während meiner Schwangerschaft auch sehr früh ein Beschäftigungsverbot (ich glaube ab der 10.SSW) Das hat finanziell keinen Nachteil für dich. Du bekommst dein normales Gehalt weiter. Das einzige was bei mir gestrichen wurde, war der Betrag, den ich als Fahrgeld jeden Monat bekam - und das ist ja auch irgendwie verständlich. Genau aus dem Grund wurde ja das Beschäftigungsverbot "erfunden": damit du keine finanziellen Nachteile hast wie z.B. wenn du Krankengeld bekommst. Mit den Beschäftigungsverbot soll ja verhindert werden, dass ein Schwangere mit gesundheitlichen Schwierigkeiten weiter arbeiten geht, weil sie Angst vor finanziellen folgen hat.

Mitglied inaktiv - 30.03.2010, 20:47