Hallo!
Ich bin seit Ende meines Erziehungsurlaubs arbeitslos gemeldet. Ich hab jetzt noch bis März 2013 Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
Meine Frage ist, inwieweit muss ich der Arbeitsagentur meine Schwangerschaft mitteilen bzw wann? Muss ich das überhaupt? Solange ich meine Verpflichtungen aus der Eingliederungsvereinbarung erfülle?
Da ich erst in der 4. bis 5. SSW bin wollte ich eigentlich noch warten mit einer Mitteilung.
LG Heidi
von
HeidiundPeter2
am 27.06.2012, 10:06
Hallo Heidi :D
Ich bin auch arbeitslos und habe es dem amt gemeldet.
ABer die interessiert das erst in der 13ssw . Weil ja vorher noch die gefahr groß ist eine Fg zu bekommen.
LGH
von
Ricii
am 27.06.2012, 10:12
Hallo Ricci!
Danke für die Info. Werd dann erstmal abwarten.
LG Heidi
von
HeidiundPeter2
am 27.06.2012, 10:16
mitteilen muss du das aufjedenfall denn wenn du arbeitslos gemeldet bist,bist du ja nicht mehr vermittelbar .Bei mir wollten die den mutterpass sehen mit dem Vorrausichtlichen ET weil du ja dann ab mutterschutz abgemeldet wirst.
von
babymv
am 27.06.2012, 10:57
Eine Kopie vom Mutterpass reicht vollkommen aus.
Die Schwangerschaft wird dann auch bei der Vermittlung berücksichtigt.
von
Sto86
am 27.06.2012, 11:50
Ab der 13woche,dann bekommst du auch mehr geld....
von
ccs
am 27.06.2012, 12:26
hallo
auch als schwangere muss man sich weiter bewerben und ist vermittelbar,ob dich jemand schwanger einstellt ist natürlich eine andere sache!
von
CKEL0410
am 27.06.2012, 12:45
Also beim Arbeitslosengeld I bekommt man ab der 13.SSW nicht mehr Geld? das ist beim Hartz IV so...
Ja klar ist man noch vermittelbar und man muss sich weiter bewerben. Aber das wird einfach mit berücksichtigt, bzgl Schichtarbeit usw
von
Sto86
am 27.06.2012, 13:32
Hallo!
Ich hab doch kein Wort davon geschrieben das ich mich nirgends wo mehr bewerbe weil ich jetzt schwanger bin!??!
Ich mach genauso weiter wie bisher. Bewerbungen schreiben und nochmal Bewerbungen schreiben. Wer weiß vielleicht findet sich ja doch noch was.
Was die Kopie vom Mutterpass angeht, da hat keiner ein Anrecht darauf weder das AA noch ein evtl Arbeitgeber. Es gibt eine Bescheinigung vom Frauenarzt und das reicht. Es geht doch das Arbeitsamt nichts an welche Angaben in meinem Mutterpass stehen!
LG Heidi
von
HeidiundPeter2
am 27.06.2012, 20:35