Schwanger - wer noch?

Forum Schwanger - wer noch?

was ist das beschäftigungsverbot?

Thema: was ist das beschäftigungsverbot?

hallo, vor 10 jahren bei meiner 1.ssw kannte ich das noch gar nicht ... jetzt taucht dieses wort doch recht oft in foren und im bekanntenkreis auf. wann wird denn eigentlich ein beschäftigungsverbot ausgesprochen? wer entscheidet denn darüber? was ist wenn kein betriebsarzt da ist, um so etwas festzustellen? kriegt man dann weiterhin sein gehalt oder wird es wie krankengeld von der kk gezahlt? weiss das hier jemand? bin halt nur mal neugierig :-) gruss tanja

Mitglied inaktiv - 06.09.2006, 10:13



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann nur vom Frauenarzt ausgesprochen werden.Das Gehalt muss bis Ende der Schwangerschaft weiter gezahlt werden. Meist wird es nur ausgesprochen,wenn sich der Arbeitgeber nicht an die Richtlinien hält.ZB. Mobben,Schweres Heben,Schichtdienst oder es keine leichtere Arbeit für die Schwangere gibt,wenn sie Beschwerden hat. Es gibt noch zahlreiche Gründe,wo ein Verbot ausgesprochen werden kann. LG NIci

Mitglied inaktiv - 06.09.2006, 10:47



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Tanja, das BV wird vom Frauenarzt ausgesprochen, wenn zwar keine Krankheit vorliegt, aber durch ein Weiterarbeiten das Wohl von Mutter und / oder Kind gefährdet wäre. In diesem Fall wird das volle Gehalt weitergezahlt und kein Krankengeld, denn es ist keine Krankschreibung erfolgt. Vorteil ist zum einen der finanzielle, zum anderen aber die Beweglichkeit, da frau nicht aufpassen muss, wann sie sich wo blicken lässt. Andererseits kann es recht öde werden - und ein Grund für so ein BV ist ja auch meistens nicht so schön... Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. VG

Mitglied inaktiv - 06.09.2006, 10:49



Antwort auf diesen Beitrag

Wenn du Probleme in der SS hast, die deine Arbeitsfähigkeit einschränken, dann kann dein Frauenarzt dir ein individuelles Beschäftigungsverbot verordnen. In extremen Fällen kann das ein komplettes Verbot sein, oder es kann auch eine Stundenreduzierung sein. In meiner ersten SS habe ich eine Stundenreduzierung von 45 Std. pro Woche auf 30 Std. bekommen. Auswirkungen auf das Gehalt hat es keine und darf es auch nicht haben laut Mutterschutzgesetz. Der Vorteil gegenüber einer Krankschreibung ist der, dass es eben die ganze SS über volles Gehalt gibt und nicht nur die Lohnfortzahlung für 6 Wochen. Außerdem können eben die Stunden reduziert werden ohne dass du für den Arbeitgeber ganz ausfällst. Allgemeine Beschäftigungsverbote im Mutterschutzgesetz beziehen sich auf Tätigkeiten, die für Schwangere gefährlich sind oder sein können (z.B. in Labors) und auf Nacht- und Wochenendarbeit. Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Am besten ist es, man besogt sich das Mutterschutzgesetz und informiert sich selbst. Man kann sich leider nicht darauf verlassen, dass Frauenärzte und Arbeitgeber über Detail informiert sind. LG mbongo

Mitglied inaktiv - 06.09.2006, 10:56



Antwort auf diesen Beitrag

... ein BV von meinem FA bekommen! Ich habe einen Arbeitsweg von 3 1/2 Std. EINE Strecke, und mein Chef und meine Kollegen waren nicht so nett zu mir! Meine Psyche hatte da sehr drunter gelitten, so hat mir der FA das BV erteilt! Seitdem konnte ich meine SS geniessen und mich total darauf freuen und auch einstellen! LG

Mitglied inaktiv - 06.09.2006, 11:30



Antwort auf diesen Beitrag

Dann geb ich auch nochmal meinen Senf dazu. Grundsätzlich erstmal zu dem was das ist: Ein BV soll eine Frühgeburt bzw. Abort eines Kindes verhindern und Mutter und Kind schützen. Es gibt zwei Möglichkeiten eine Beschäftigungsverbotes. Einmal gerelle, die im ich meine §4 Mutterschutzgesetz aufgeführt sind. Das sind z.B. Frauen, die mit Chemikalien in Berührung kommen (Zahnarzt, Chemikerinnen) oder auch Angestellte von Tankstellen (giftige Dämpfe) usw. Hier ist aber erstmal durch den Arbeitgeber zu gucken, ob er seine Beschäftigte nicht anders einsetzen kann. Z.B. beim Zahnarzt halt nicht mehr am Stuhl sondern nur im Empfang o.ä. Dann gibt es noch das Beschäftigungsverbot, welches der FA ausspricht. Hier liegen dann gesundheitliche Probleme vor, die zu einem vorzeitigen Abort führen können. In beiden Fällen hat der Arbeitgeber weiter das Gehalt zu zahlen. Er bekommt dieses auch zu 100% von der Kasse der Beschäftigten auf Antrag erstattet. Bei einem teilweisen BV, werden auch die Fehlstd. erstattet. Also hat er da keinen Nachteil.

Mitglied inaktiv - 06.09.2006, 17:04



Antwort auf diesen Beitrag

Nur bei Betrieben unter 20 Mitarbeitern wird das Gehalt dem Arbeitgeber von der Krankenkasse erstattet.

Mitglied inaktiv - 06.09.2006, 20:07



Antwort auf diesen Beitrag

FALSCH!!! Seit Anfang diesen Jahres gibt es eine Erstattung aus der U2-Kasse für sämtliche Betriebe. Müssen nämlich auch alle zahlen. Und die pauschalen 20 Mitarbeiter stimmen auch nicht, da die KKs es in ihrer Satzung selbst bestimmen konnten. Ich hab bis zum MuSchu bei ner Kasse gearbeitet und diese Erstattungen unter anderen vorgenommen. Und wir hatten z.B. eine Wahlteilnahme bei Beschäftigten zwischen 21-30 Arbeitnehmern. Altes Recht bis 31.12.2005.

Mitglied inaktiv - 06.09.2006, 20:28