Schwanger - wer noch?

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AV befristet bis 31.03., soll ich es überhaupt sagen?

Thema: AV befristet bis 31.03., soll ich es überhaupt sagen?

Hallo Ich bin letzte Woche Montag auf dem Lager beim Schuhpark angefangen. Die Arbeit ist nicht schwer. 4 Stunden Schuhe auszeichnen, 10 Minuten Pause. Der Vertrag ist eh befristet bis zum 31.03. und es sieht wohl so aus das er bei der überwiegenden Anzahl der Leute nicht verlängert wird wegen Auftragslage. Jetzt ist es ja eigentlich gar nicht relevant für den AV, läuft ja dann eh aus und arbeitstechnisch ist es auch kein Problem. Allerdings werd ich dann schon etwa Halbzeit haben und mein Bauch dann sicher nicht zu übersehen sein. Der ist jetzt schon ganz gut rund, besonders abends wo ich ja arbeite (16 bis 20 Uhr). Ich käm mir irgendwie doof dabei vor das mitzuteilen, aber ich glaub der Orndnung halber werd ichs machen. LG Tanja

Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 12:46



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Du genießt als Schwangere besonderen Schutz. Wenn du erst Bescheid sagst, wenn du wegen der SS Probleme hast, sieht das blöder aus!

Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 13:02



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Du bist sogar dazu verpflichtet dem AG sofort bescheid zu sagen.Befristet hin oder her. Wenn dir was passiert und der AG wuste nicht bescheid, kommt auch keine Versicherung für evtl. Kosten auf

Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 13:05



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sie ist überhaupt nicht gesetzlich verpflichtet meldung zu machen,wenn sie schwanger ist... abgesehen davon,wieso willst du es nicht erzählen? wenn du eh bald aufhörst? ist es doch egal... lg daniela

Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 13:08



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es ändert sich ja für eine schwanger angestellte etwas. überstunden dürfen nicht zu viele werden. außerdem muss man dich für die vorsorgeuntersuchungen freistellen usw. ich würde es auf jeden fall sagen.

Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 13:17



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Verpflichtet bist du nicht. Aber würde es trotzdem sagen. Und wenn du weißt, das es keine Verländerung gibt, ist es ja egal. Lg Yvette

Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 13:30



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Betreff: Re: Arbeitgeber Bescheid sagen? Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Gruß, NB

Mitglied inaktiv - 17.01.2008, 14:33