Hallo,
Ich bin 16 und im 7 Monat schwanger . Der Vater ist 18 und wir wollen zusammen ziehen . Ich beziehe ALG2 also wird die Wohnungsmiete ja für mich übernommen. Mein Freund wohnt noch bei seinen eltern und bekommt keine leistungen .meine frage wäre also ob beim zusammenzug mein Freund automatisch Leistungen bekommt wenn er in meine bedarfsgemeinschaft eintritt oder er ALG2 extra beantragten muss weil irgendwie muss ja auch sein mietanteil gezahlt werden ? Danke im vorraus
von
chantii
am 23.05.2014, 15:36
hey arbeitet dein Freund? Klar könnt ihr zusammen ziehen wenn es deine Eltern mit machen.Wenn du dir den Antrag holst musst du dein Freund auch ein schreiben dann kommt die frage wie viel verdient er alles was ihr bekommt an geld wie Kindergeld ,Elterngeld , Lohn wird alles abgezogen vom alg2.
von
Eliana2012
am 23.05.2014, 15:43
Also mein freund arbeitet im mom nicht mach aber bald seinen Abschluss . Den Antrag hab ich schon beim jobcenter eingereicht hab aber aus Unwissenheit meinen Freund nicht mit rein geschrieben deswegen frage ich Jaa ob er dann einen extra Antrag machen muss damit er auch Geld vom Amt bekommt
von
chantii
am 23.05.2014, 15:49
nein ein extra antrag musst du nicht machen aber ich würde da persönlich hin gehen am besten mit dein freund und ihn noch eintragen lassen. Dann sagst du zu denen dass du dass vergessen hast oder nicht wusstest die verstehen dass schon
von
Eliana2012
am 23.05.2014, 16:09
Du bist 16 und bekommst ALG2? Wie geht das? Wenn du noch zu hause wohnst bekommen wahrscheinlich deine Eltern für die ALG2.
Bis du 25 bist müsstest du eigentlich zu hause wohnen oder ohne ALG2 auskommen, denn u25 bekommt ein Kind für sich allein kein ALG2. Das Jobcenter will natürlich nicht die Wohnung der Eltern und des Kindes finanzieren.
Da du noch keinen ALG2-Antrag gestellt hast musst du das dann und das Einkommen deines Freundes ist auch relevant.
Du bist keine Bedarfsgemeinschaft... die wärst du erst mit dem Freund zusammen und momentan bist du es mit deinen Eltern zusammen.
Du solltest schleunigst das Einkommen deines Freundes mit angeben. Wie hast du das eigentlich gemacht? Du wohnst noch nicht da und hast seine Miete nun als deine angegeben?
von
mf4
am 23.05.2014, 18:38
In erster Linie sind Eure Eltern für Euch zuständig.
von
Sternenschnuppe
am 23.05.2014, 16:14
Man kann bereits ab 15 ALG 2 beantragen, wenn due Rahmenbedingungen gegeben sind
von
Steff1987
am 23.05.2014, 21:08
Ich Wohne nicht bei meinen eltern sondern bei meiner schwester . Wie soll ich sein Einkommen an geben wenn er keins hat ? Und solange ich nicht in ein Mutter kind heim ziehe habe ich das recht auf ALG2 . Ich möchte nur wissen wie das dann mit den Leistungen ist wenn ich mit meinem Freund zusammen ziehe
von
chantii
am 23.05.2014, 20:07
Dann werden seine Eltern zur Kasse gebeten.
Und das Jugendamt wird eh prüfen wo Du mit dem Kind wohnst und ob sie da ihren Segen geben.
Du bist minderjährig.
Wer wird denn die Vormundschaft für das Kind haben ? Er ?
von
Sternenschnuppe
am 23.05.2014, 20:17
Mit dem Jugendamt ist schon alles geklart und ich darf Ne eigenw wohung haben .die Vormundschaft bekommt meine Schwester. Es ist sicher das ich ab nächsten Monat Geld vom jobcenter bekomme meine frage ist nur ob mein freund Automatisch auch ALG 2 bekommt wenn er mit mir zusammen zieht und somit zu meiner bedarfsgemeinschaft gehört
von
chantii
am 23.05.2014, 20:40
Nein, keiner bekommt "automatisch" Geld geschenkt. Ist das jetzt die gesuchte Antwort? ![](/icon/nr141.gif)
von
angi159
am 23.05.2014, 20:55
Nein, Dein Freund darf nicht bei Dir einziehen, wenn er unter 25 ist und kein Einkommen hat. Zumindest bekommt er kein Geld vom Amt, wenn er unter 25 ist und kein Einkommen hat. Bis dahin sind seine Eltern für ihn verantwortlich.
von
jennysmum
am 23.05.2014, 20:57
Meines Wissens nach darf dein Freund auch unter 25 eine eigene Wohnung beziehenbzw mit dir, da er ein Kind mit dir hat. Oder wenn ihr vverheiratet wärt.
Aber manchmal erzählen Ämter komische Dinge. Mir wurde mal erzählt, dass er zu seinen Eltern ziehen (ging um Bafög), weil er noch keine 25 sei. Ähm, zu dem Zeitpunkt hatten wir aber schon ein Kind und waren seit zwei Jahren verheiratet.
Nun zu deiner Frage: wenn er bei dir einzieht, gehört er zur Bedarfagemeinschaft und damit musst du ihn angeben und ein entsprechendes Formular über seine Einkünfte ausfüllen. Auch wenn er nichts bekommt. Mein Mann hat, als er zwischenzeitlich kein Einkommen hatte, über meine Bedarfsgemeinschaftnummer alg 2 bekommen.
also: änderungsmitteilung ausfüllen. Die entsprechenden Formulare schicken sie dir dann ja zu.
von
Sommersturm86
am 23.05.2014, 21:19
Warum lässt du dir nicht einfach nen Termin zur Leistungsberatung geben und klärst das dann alles dort. Weil das Leistungsteam sind die Profis und kennrn sich aus.
Wäre wohl die beste Lösung für alle.
Lg
von
Steff1987
am 23.05.2014, 21:03