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52 tabl femibion 1 zu vergeben (fast volle pck)

Thema: 52 tabl femibion 1 zu vergeben (fast volle pck)

10 incl versand bitte per pöän

Mitglied inaktiv - 23.04.2011, 17:26



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mit medikamenten handeln ist verboten.

von Patti1977 am 23.04.2011, 17:46



Antwort auf Beitrag von Patti1977

ich weis nur wegschmeißen ist zu schade....es gibt leute die es sich nciht leisten können und da tut6 man was gutes...

Mitglied inaktiv - 23.04.2011, 19:02



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Femibion ist ein frei verkäufliches Nahrungsergänzungsmittel für Schwangere das jeder in jeder Apotheke und oder Drogerie kaufen kann der es haben will und kein verschreibungspflichtiges Medikament, von daher...

von Prachtmaedchen82 am 23.04.2011, 20:12



Antwort auf Beitrag von Prachtmaedchen82

Wenn es apothekenpflichtig ist DARF man es nicht verkaufen!

von MaSchie26 am 23.04.2011, 21:00



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Wenn es Rezeptpflichtig ist DARF man es nicht kaufen! Bzw. bekommt man es nicht ohne Rezept inner Apo. Und dieses Medikament ist NICHT Rezeptpflichtig!Also kann sie es ruhig weggeben... Lg und Frohe Ostern....

von Septembermama03.09. am 24.04.2011, 09:11



Antwort auf Beitrag von Septembermama03.09.

Nein, wenn es APOTHEKENPFLICHTIG ist!!

von MaSchie26 am 24.04.2011, 11:01



Antwort auf Beitrag von Septembermama03.09.

Verkauf von Medikamenten Nur Apotheken dürfen Medikamente verkaufen, da sie Waren besonderer Art sind und oft Erklärung und Beratung in besonderem Ausmaß erfordern. Der Verkauf muss durch pharmazeutisches Personal erfolgen. Mit einer Versandhandelsgenehmigung dürfen Apotheken Medikamente im Versand auch über Ländergrenzen hinaus vertreiben. http://www.onlinemarktplatz.de/ebay-tools/ebay-links/rechtsfragen/abmahnsicher-verkaufen/handlungsanleitung-wie-verkauft-man-rechtssicher-medikamente-im-internet/

von MaSchie26 am 24.04.2011, 11:03