Tamara1234
Hey Leute, ich hab mal ne Frage und zwar steht mir mein Urlaub trotz Mutterschutz voll zu oder wird er gestrichen weil ich ja ca. 3 1/2 Monate ausfalle? Ich muss dazu sagen, dass ich noch in der ausbildung bin .. Würde mich über Antworten sehr freuen
Also ich denke mal die gesetzlichen Regelungen werden während der Ausbildung zumindest was den Urlaub betrifft genauso sein, wie im normalen Arbeitsleben. Du bekommst deinen Urlaub für das laufende Kalenderjahr berechnet, bis zu dem Zeitpunkt wo dein Mutterschutz endet. Ich geb dir mal ein Beispiel: Ich habe pro Jahr 27 Urlaubstage. Mein Entbindungstermin war der 22. August. Ich hatte ab 11. Juli Mutterschutz bis zum 26. oder 27. Oktober. Der Urlaubsanspruch musste also bis Ende Oktober berechnet werden. Ich hatte also 22,5 Urlaubstage für das Kalenderjahr. Das Einzige worauf du allerdings achten musst ist, dass du deinen Urlaub aufbrauchen musst entweder bevor du in Mutterschutz gehst oder bevor du in Elternzeit gehst (wenn du in Elternzeit gehst). D. h. du kannst auch sagen du nimmst nach dem Mutterschutz erst mal deinen Urlaub und gehst im Anschluss in Elternzeit. Würde ich dir auch ganz ehrlich zu raten. Wenn du nämlich nur bis zum 1. Geburtstag deines Kindes in Elternzeit gehst, bekommst du länger dein volles Gehalt (bekommst du nämlich auch während des Mutterschutzes) und musst weniger Monate Elternzeit nehmen, wo du ja weniger Geld bekommst. Ich hoffe das war jetzt verständlich.
Hallo, für die Zeit im Mutterschutz wird dir ganz normal Urlaub gewährt, so als hättest du da gearbeitet. Für die Elternzeit jedoch nicht. LG
Ist zwar nicht mein Forum, aber weils grad angesprochen wurde frag ich mal. Ich hab Mitte des vergangen Jahres angefangen zu arbeiten und für das halbe Jahr standen mir 13 Urlaubstage zu. Wurde dann aber schwanger nach 2 Monaten, hab sofort Beschäftigungsverbot bekommen und hatte noch keinen Urlaub bis dahin genommen. Was ist jetzt mit den 13 Tagen? Hatte mal gehört, man kann die nehmen, wenn man wieder anfängt zu arbeiten. Stimmt das?
Hallo, ja, das stimmt. Wenn man den Urlaub nicht vor Beginn des Mutterschutzes nehmen konnte (egal aus welchem Grund), dann verfällt er NICHT: Man kann ihn in dem Jahr nehmen, in dem die Elternzeit endet und du wieder arbeiten gehst. Rechtl Grdl. kann ich dir jetzt nicht sagen, lässt sich aber ganz sicher rausfinden. LG
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