Frage: Wochenmodell

Was ist wenn einer von beiden nicht mit dieser regelung einverstanden ist. wir sind derzeit noch verheiratet und hatten uns eigentlich geeinigt auf die wochenendregelung und unter der woche , so wie die kinder das bedürfniss haben. ich wollte in der wohnung bleiben und er wollte sich eine suchen....so seitdem wochenende ist alles anderst, jetzt meint er warum soll er ausziehen und warum nicht das wochenmodell.....von seinen arbeitszeiten könnte er es nie umsetzen, zumindest ging es nicht in den letzten jahren aber jetzt auf einmal. Lg

von joleen-timea am 14.11.2012, 20:03



Antwort auf: Wochenmodell

Hallo, der derjenige, bei dem sich die Kinder primär aufhalten hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn dieser dem Wochenmodell nicht zustimmen will, muss der andere es gerichtlich geltend machen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2012



Antwort auf: Wochenmodell

Dafür müssen schon beide einverstanden sein. Wenn er sich weigert auszuziehen, dann kannst Du bei Gericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung einreichen. Bist Du die Hauptbezugsperson von den Kindern ? Dann wirst Du sehr wahrscheinlich die Wohnung samt Kinder auch zugewiesen bekommen. Eventuell gleich das ABR mit beantragen und Umgang klären lassen. Erster Weg sollte aber das Jugendamt sein, vielleicht können sie vermitteln, und das GEricht bleibt Euch erspart ?

von Sternenschnuppe am 14.11.2012, 20:18



Antwort auf: Wochenmodell

also direkt eine hauptbezugsperson gibt es nicht, er macht viel mit den kinder aber ich bin schon diejenige die in der wochen alles allein geregelt hat.....er ist ein guter vater, so ist es nicht, ich denke er hat verlustängste.......das jugendamt wollte ich eigentlich nicht mit einbeziehen, zumindest haben einige abgeraten aber mir wird nichts anderes übrig bleiben, ich habe nächste woche einen termin bei pro famila und hoffe erstmal auf die.....Lg

von joleen-timea am 14.11.2012, 20:23



Antwort auf: Wochenmodell

Pro Familia ist auch super. Eben eine neutrale Person die zwischen Euch vermitteln kann. Da kann man auch einen Umgangsplan aufstellen und unterschreiben, als eine Art Vertrag. Das gibt ihm vielleicht mehr Sicherheit. Bei einer Trennung knallen die Emotionen manchmal durch. Wenn er vorher auch so damit einverstanden war, dann kommt ihr da vielleicht wieder hin. Wechselmodell aus heiterem Himmel ? Vielleicht hat ihm jemand gesagt ,dass er dann keinen Unterhalt für die Kinder zahlen muss, und er kommt deswegen drauf ? Ich finde es gut, wenn ihr das großzügig regeln wollt, aber wenn er sie arbeitstechnisch gar nicht betreuen kann unter der Woche, dann macht ein Wechselmodell wenig Sinn.

von Sternenschnuppe am 14.11.2012, 21:25