Frage: Scheidungskosten

Hallo, seit 04.2011 lebe ich mit meinen Kindern von meinem Nochehemann getrennt. Scheidung war bisher kein Thema, nun war er doch beim Rechtsanwalt und mir wurde ein Einschreiben zugestellt, mit dem Text, dass ich bis zum Termin X einer einvernehmlichen Scheidung zustimmen soll, sonst bereitet die Anwältin alles "streitig" vor. Was bedeutet dies im genauen? Ich soll ausserdem der hälftigen Kostenübernahme der Anwaltskosten zustimmen, ist das rechtens oder geht die Anwältin nur auf "Dummfang"? Vielen lieben Dank!!

von Butterfly2008 am 30.08.2012, 21:44



Antwort auf: Scheidungskosten

Hallo, Dummenfang. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2012



Antwort auf: Scheidungskosten

hallo dein ex hat den aw beauftragt warum solltest du diese kosten tragen? gerichtskosten können sicherlich geteilt werden, für mich hört sich das nach einer drohung an! hab dir aber auch im ae schonmal geantwortet. gruß

von CKEL0410 am 31.08.2012, 11:34