Sehr geehrte Frau Bader,
wie ich in der Zeitung lesen konnte, wird das Betreuungsgeld welches es ab 2013 geben soll, mit anderen Einkünften verrechnet. Für Alleinerziehende, die auch im 13. und 14. Monat Elterngeld bekommen, soll dieses jedoch nicht angerechnet werden.
Doch wie sieht es aus, wenn man sich das Elterngeld über 2 Jahre ausbezahlen lässt? Dann hat man ja im 2ten Lebensjahr des Kindes Einkünfte. Wird das Betreuungsgeld dann damit verrechnet? Ist man also der Dumme, wenn man das Elterngeld nun so beantragt hat, dass es einem über 2 Jahre ausbezahlt wird?
MfG S. Jäckels
Mitglied inaktiv - 10.06.2012, 11:46
Antwort auf:
Wird neues Betreuungsgeld mit Elterngeld verrechnet?
Hallo,
das ist alles noch nicht sicher.
Aber die Einkünfte im 2. Jahr zählen nie dazu
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.06.2012
Antwort auf:
Wird neues Betreuungsgeld mit Elterngeld verrechnet?
Also, das kann ich mir nicht vorstellen, man darf ja schliesslich auch dazuverdienen wenn das Kind ein Jahr alt geworden ist und man das EG auf zwei Jahre auszahlen lässt.
Kann mir nicht vorstellen, dass die EG-Stelle das dann noch groß interessiert. Info von denen an mich war: "Sobald das Kind 1 ist, ist für uns das EG ausgezahlt... die Auszahlung auf 2 Jahre machen wir hier nur wie eine Bank, was Sie dann dazuverdienen interessiert uns nicht mehr"
Vermute mal, beim Betreuungsgeld wird es wohl ähnlich sein.
von
Sonni74LS
am 10.06.2012, 12:10
Antwort auf:
Wird neues Betreuungsgeld mit Elterngeld verrechnet?
Das Betreuungsgeld sollen Eltern bekommen, deren Kleinkind nicht in einer staatlich geförderten Einrichtung betreut wird.
Da demnächst ein Rechtsanspruch auf derartige Betreuung besteht will der Staat sich offenbar mit diesem Angebot quasi aus der Verpflichung "rauskaufen" und einer Klagewelle entgehen.
Verwendet werden darf dieses Geld natürlich auch, um private Kinderbetreuung zu finanzieren....
von
Andrea6
am 10.06.2012, 19:04