Kursgebühr bezahlen bei Nicht-Teilnahme (Kurs hat noch nicht begonnen)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kursgebühr bezahlen bei Nicht-Teilnahme (Kurs hat noch nicht begonnen)

Hallo Frau Bader, ich habe mich für einen Kurs angemeldet (schriftlich), bei Kursbeginn soll die Kursgebühr in Bar bezahlt werden. Der Kurs beginnt in einer Woche, ich habe ihn 2 Wochen vorher per Email abgesagt. Nun will die Kursleiterin, dass ich 30 % bezahle. Bei Anmeldung meinte sie, es sei nur noch ein Platz frei. Da der Kurs noch nicht angefangen hat und nicht ausfallen muss, weil ich nicht mitmache da genügend Leute da sind - ist das so, dass ich anteilig bezahlen muss? Vielen Dank für Rückmeldung und schöne Ostertage

von caramel4u am 02.04.2015, 13:33



Antwort auf: Kursgebühr bezahlen bei Nicht-Teilnahme (Kurs hat noch nicht begonnen)

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2015