Hallo Frau Bader, ich arbeite mit 80% in einer pflegerischen Tätigkeit und weiss, sobald ich die Schwangerschaft (7. Woche ca) bekanntgebe, bekomme ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Nun versuche ich bereits seit einem halben Jahr aus finanziellen Gründen auf 100% zu kommen. Betriebliche Änderungen machen dies nun ab 1.12. diesen Jahres möglich. Wenn alles gut läuft kann ich diese oder nächste Woche den Änderungsvertrag unterschreiben. Meine Erstuntersuchung habe ich nächste Woche am 6.11. Wenn ich nun vor der offiziellen Feststellung der Schwangerschaft den Änderungsvertrag unterschrieben habe, ist dieser dann ab 1.12 auch gültig, obwohl ich ab nächste Woche ein Beschäftigungsverbot habe? Oder muss ich z.B. mindestens 1 Woche in dem Umfang gearbeitet haben, das der Vertrag greift? Danke und liebe Grüsse
von Sibirien am 31.10.2014, 10:36