Suse1170
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wird im August eingeschult. Da mein Ex sich verplappert hat, weiß ich, dass er eine sehr gute Gehaltserhöhung bekommen wird. Außerdem wird mein Sohn Ende Mai 6 Jahre alt und dementsprechend steht eine Erhöhung des Unterhalts an, die er aber nicht zahlen möchte. Für mich stellt sich im Hinblick auf die eh kommenden Unterhaltstreitigkeiten die Frage, ob der kommende OGS Beitrag als Mehrbedarf geltend gemacht werden kann? Wir leben NRW, in der OGS findet eine Hausaufgabenbetreuung statt und am Nachmittag diverse AGs. Beim Jugendamt habe ich zwar eine Beistandschaft beantragt, aber durch Corona und Personalwechsel ist die Akte abhanden gekommen, dementsprechend fehlt mir nun das Vertrauen.
Hallo, nach herrschender Meinung ja, das kommt natürlich darauf das Gericht an. Liebe Grüße NB
Pamo
https://www.google.com/amp/s/www.frag-einen-anwalt.de/Sind-Kosten-fuer-die-Offene-Ganztags-Schule-Mehrbedarf-Weiteres-Vorgehen--f248356.html%3famphtml=1
Mausi 36
Meine Anwältin hat den OGS Beitrag bei Gericht als Mehrbedarf angesetzt. Die Kosten wurden im Verhältnis unserer Einkommen anteilig aufgesplittet. Wegen der Altersgruppe hatte ich dieselbe Problematik. Da sich der KV vehement geweigert hatte, die nächste Altersstufe zu bezahlen, bin ich vor Gericht gegangen und habe gewonnen. Alles Gute!
Cpt_Elli
Laut oberflächlicher Recherche beträgt der OGS-Eigenbeitrag maximal 80 Euro. Kostet also weit weniger als der KiGa, den dein Kind (hoffentlich!) vorher besucht hat. Wegen so einer läppischen Summe bricht man dann eine erneute Unterhaltsstreitigkeit los, anstatt es einfach mal gut sein zu lassen? Na, wer's braucht...
Suse1170
@ Cpt_Elli: Du fragst ernsthaft „wer es braucht?“ Na, mein Sohn braucht es! Besser gesagt, es steht ihm ggf. zu! Und wenn es der (in deinen Augen) läppische Anteil für die OGS ist, der dann sogar in top auf das Sparkonto des Kleinen gehen wird -es ist gut für meinen Sohn, der letztendlich auch sein Sohn ist. Und bislang gab es auch keine Unterhaltsklage ( keine Ahnung, wo du das heraus gelesen hast), die Beistandschaft hat nicht funktioniert, ich habe sogar auf alles verzichtet, was mir zustand (Trennungsunterhalt). Aber mein Sohn soll bekommen, was ihm zusteht. Und ich weiß, was mein Ex in etwa verdient, da ich auch in diesem großen Unternehmen tätig bin und vor der Schwangerschaft in einer vergleichbaren Stellung gearbeitet habe. Und es handelt sich nicht um läppische 80 Euro für die OGS, alleine der steigende Unterhalt macht fast 150 Euro mehr im Monat aus, den er zukünftig zu zahlen hat. Da ist seine anstehende Gehaltserhöhung noch nicht berücksichtigt. Wenn die OGS tatsächlich als Mehrbedarf angesetzt werden kann, käme da nochmal etwas drauf.
Suse1170
@ Pamo und Mausi: Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe bereits gegoogelt und keine klare Aussage gefunden. Es gab bereits Gerichtsurteile, die die OGS als Mehrbedarf anerkennen. Unsere OGS ist in das schulische Konzept eingebunden, sie bietet neben den normalen Aktivitäten auch eine individuelle Förderung an. Die Verknüpfung des schulischen Unterrichts mit dem Betreuungsangebot findet durch gemeinsame Planung der Lehrkräfte und des Betreuungspersonals statt. Ich denke, dass es für mich eh auf eine Klage hinauslaufen wird, da er sich weigert, den Unterhalt anzupassen. Mein Ex hat es uns damals deutlich spüren lassen, als ich die Beistandschaft beim Jugendamt beantragt hatte….bin mal gespannt, was er veranstalten wird, wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt.
Pamo
Ich rate dir, dass du dir einen flexiblen, vollstreckbaren Unterhaltstitel besorgst. Dann spielt es keine Rolle mehr, ob er will oder nicht. Zahlt er dann nicht, dann lässt du kurzfristig vollstrecken.