Frage: Hallo Frau Bader,

Wir planen bald einen Umzug in ein anderes Bundesland, ich bin derzeit in Elternzeit bis Januar 2018. Ich habe bei meinem Arbeitgeber ursprünglich 2 Jahre Elternzeit beantragt und würde gerne meine EZ von 2 auf 3 Jahre verlängern. Meine Fragen sind wie folgt: 1) Wäre es zu früh, wenn ich noch jetzt die Verlängerung bei meinem Arbeitgeber beantrage (bevor ich meine Adresse geändert habe) oder soll ich unbedingt eine gesetzliche Frist einhalten? 2) Wenn der Umzug innerhalb der 2jährigen EZ erfolgt (also bevor ich die Verlängerung auf 3 Jahre beantragt habe), bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber die neue Adresse mitzuteilen? 3) Soll ich meinem Arbeitgeber überhaupt Bescheid sagen (bevor ich die Verlängerung der EZ beantragt habe), dass ich einen Umzug bald plane oder schon gemacht habe und meine Arbeitstelle evtl. nach dem Ablauf der EZ kündigen würde? Kann er deswegen die Verlängerung der EZ ablehnen? Oder lieber damit abwarten und erst nachdem er die Verlängerung zustimmt, ihm das später mitzutteilen? 4) Ich muss sagen, dass ich in der neuen Stadt wieder arbeiten möchte, sobald wir einen Kita-Platz haben, kann ich dann innerhalb der Elternzeit meine Arbeitstelle einfach so kündigen, natürlich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist? Vielen Dank für Ihre Antwort.

von mamma13 am 31.01.2017, 15:07



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

Hallo, 1. Nein, geht jetzt schon 2. Eigentlich schon, aber wenn er es nicht weiß weiß es nicht - es ist nur dann blöd, wenn er ihn irgendetwas schriftlich mitteilen will und der Nachsendeantrag abgelaufen ist 3. Er kann auf keinen Fall ablehnen, Sie haben einen Anspruch Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2017



Antwort auf: Hallo Frau Bader,

1) Ein "zu früh" gibt es hierfür aus rechtlicher Sicht nicht. Die Frist ist lediglich der spätest mögliche Zeitpunkt. 2) Ja. 3) Wenn du 2 Jahre Elternzeit angemeldet hast, benötigst du für die Verlängerung keine Zustimmung des Arbeitgebers. D.h. er kann die Verlängerung nicht ablehnen. Dass du evtl. irgendwann die Stelle umzugsbedingt kündigen wirst, brauchst du nicht anzukündigen. Wenn du dann kündigst, musst du natürlich nur die Frist einhalten. 4) Ja.

von chrissicat am 31.01.2017, 20:56