Wir planen bald einen Umzug in ein anderes Bundesland, ich bin derzeit in Elternzeit bis Januar 2018. Ich habe bei meinem Arbeitgeber ursprünglich 2 Jahre Elternzeit beantragt und würde gerne meine EZ von 2 auf 3 Jahre verlängern. Meine Fragen sind wie folgt: 1) Wäre es zu früh, wenn ich noch jetzt die Verlängerung bei meinem Arbeitgeber beantrage (bevor ich meine Adresse geändert habe) oder soll ich unbedingt eine gesetzliche Frist einhalten? 2) Wenn der Umzug innerhalb der 2jährigen EZ erfolgt (also bevor ich die Verlängerung auf 3 Jahre beantragt habe), bin ich verpflichtet meinem Arbeitgeber die neue Adresse mitzuteilen? 3) Soll ich meinem Arbeitgeber überhaupt Bescheid sagen (bevor ich die Verlängerung der EZ beantragt habe), dass ich einen Umzug bald plane oder schon gemacht habe und meine Arbeitstelle evtl. nach dem Ablauf der EZ kündigen würde? Kann er deswegen die Verlängerung der EZ ablehnen? Oder lieber damit abwarten und erst nachdem er die Verlängerung zustimmt, ihm das später mitzutteilen? 4) Ich muss sagen, dass ich in der neuen Stadt wieder arbeiten möchte, sobald wir einen Kita-Platz haben, kann ich dann innerhalb der Elternzeit meine Arbeitstelle einfach so kündigen, natürlich mit der gesetzlichen Kündigungsfrist? Vielen Dank für Ihre Antwort.
von mamma13 am 31.01.2017, 15:07