Elterngeldantrag verloren gegangen!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldantrag verloren gegangen!

Hallo Frau Bader, uns ist etwas wirklich blödes passiert und ich hoffe dass Sie mir weiterhelfen können. Kurz zu den Rahmenbedingungen: - Unser Sohn Leo wurde am 30.08.2015 geboren - Ich habe 2 Jahre Elternzeit und gehe seit Ende Mutterschutz 10h/Woche arbeiten, mein Mann weiterhin Vollzeit ohne Elternzeit Mitte November habe ich den Antrag fürs ElterngeldPlus an die zuständige Stelle geschickt. Also fristmäßig kurz vor knapp, aber noch rechtzeitig. Da wir seitdem nichts mehr gehört hatten und es bei unserer Tochter damals nicht so lange gedauert hatte, habe ich letzte Woche eine Mail an die Sachbearbeiterin geschickt und erfahren dass der Elterngeldantrag dort (angeblich) nicht vorliegt, also nicht angekommen ist!!! Ich habe mal ausgerechnet: Es würde uns demnach für die Zeiträume 26.10.2015 (Ende MuSchu) - 25.11.2015 26.11.2015 - 25.12.2015 das Elterngeld durch die Lappen gehen! Nun ist meine Frage: Haben wir irgendeine Chance, trotzdem für die ersten beiden Monate noch Elterngeld zu bekommen? Das Amt wird ja mit der 3-Monats-Frist argumentieren wenn ich den Antrag jetzt im März nochmal stelle. Mein Mann hatte jetzt folgende Idee: Falls die ersten beiden Monate "verloren" sind, könnte ich nicht einfach diese Monate in dem neuen Antrag gar nicht erst beantragen, sondern hintendran hängen? Da ich auch nach der Elternzeit noch einige Zeit bei den 10h/Woche bleiben werde, wäre dies doch eigentlich kein Problem, oder?

von Linchen83 am 16.03.2016, 11:52



Antwort auf: Elterngeldantrag verloren gegangen!

Hallo, Rückwirkend werden Zahlungen nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats des Kindes geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie den Antrag tatsächlich geschickt haben, geht dies zu Ihren Lasten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2016



Antwort auf: Elterngeldantrag verloren gegangen!

Nein, bis zum 14. Lebensmonat hat man nur, wenn der Partner seine Monate auch nimmt. Du hast sehr sehr spät nachgefragt, das sind ja 4 Monate. Hast Du es nicht per Einschreiben gesendet ? Du musst ja nachweisen, dass Du es gesendet hast. Beantragen kannst Du jetzt noch 30.12. -29.01. 30.01.- 29.02 01.03. - 29.03. Und dann eben bis 29.08. Mach es per Einwurfeinschreiben oder bringe es persönlich hin. Plus gleich Abrechnungen von dem Job, das wird ja angerechnet.

von Sternenschnuppe am 16.03.2016, 12:53



Antwort auf: Elterngeldantrag verloren gegangen!

Ich habe ElterngeldPlus beantragt, das gibt es doppelt so lange wie das normale Elterngeld, also kann das mit den 14 Monaten nicht stimmen...

von Linchen83 am 16.03.2016, 13:01



Antwort auf: Elterngeldantrag verloren gegangen!

Doch, die Basismonate, die Auszahlung kannst Du teilen. Der eigentliche Bezug endet immer spätestens mit 14 Monaten wenn der Partner seine Monate auch nimmt. Aktuell hast Du ja leider noch nix beantragt, die oben genannten Monate kannst Du aber natürlich splitten lassen.

von Sternenschnuppe am 16.03.2016, 13:08



Antwort auf: Elterngeldantrag verloren gegangen!

Ich würde auf jeden Fall versuchen, Elterngeld für die LM 14 bis LM 5 (und LM 1 und LM 2 - Mutterschaftsgeldmonate) zu bekommen. Denn Elterngeld gibts bis zum 14. LM. Innerhalb dieser 14 LM allerdings nur 12x. Wenn also LM 1 und LM 2 sowieso durch das Mutterschaftsgeld verbraucht sind, kannst du die restlichen 10 auch so spät wie möglich setzen. Geh einfach direkt zur Elterngeldstelle und klär das. Gruß Sabine

von SumSum076 am 16.03.2016, 21:50



Antwort auf: Elterngeldantrag verloren gegangen!

Vorhin beim Recherchieren. Bis zum 14. Lebensmonat nur , wenn der Partner sie auch nimmt. Ohne Partnermonate 12x ab Geburt.

von Sternenschnuppe am 16.03.2016, 22:04



Antwort auf: Elterngeldantrag verloren gegangen!

Sofern er seine auch in den 14 Monaten nimmt würde das aber durchaus gehen. Ansonsten auch mal nach den Partnerschaftsmonaten schauen. Die können im Anschluss an die Elternzeit genommen werden. Das sind nochmal 4 Monate, in denen beide Eltern zwischen 25 und 30h arbeiten und dann für den Ausgleich nochmal zusätzlich 4 Monate EGPlus bekommen. Die müssen nur direkt in Anschluss an die Elternzeit (nicht das Elterngeld!) genommen werden. Wenn Du erst später wieder mehr als 10h arbeiten willst, dann ggf. die Elternzeit einfach verlängern bis zu diesem Zeitpunkt. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 17.03.2016, 07:51



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