EZ von Kind 1 direkt an EZ von Kind 2 anhängen-muss AG das genehmigen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: EZ von Kind 1 direkt an EZ von Kind 2 anhängen-muss AG das genehmigen?

Ich hatte schon zweimal geschrieben wegen der EZ-Situation bei meinem Cousin. Da seine Frau ihre EZ nicht zur Geburt des 2.Kindes beendet hatte liefen somit 2 EZ zeitgleich. Für Kind 1 hatte sie 2 Jahre EZ beantragt (endeten Ende Oktober 16). Sie hat einen Antrag auf Übernahme des 3.Jahre gestellt, dieser wurde anfangs abgelehnt, doch nach mehreren Gesprächen nun doch genehmigt. Für Kind 2 hat sie 3 Jahre EZ beantragt (läuft bis Ende Juni 19). Kann sie das 3.Jahr von Kind 1 direkt an das Ende der EZ von Kind 2 anhängen, so dass sie keinen Tag zur Arbeit muss? Muss ihr AG das genehmigen? Wie viele Wochen/Monate im voraus muss sie das ankündigen? Kann sie es auch schon jetzt ankündigen, obwohl es noch fast 2,5 Jahre hin ist? Sie möchte gerne ab Januar 18 wieder TZ in EZ arbeiten gehen. Bei Kind 1 wurde es ihr abgelehnt, wegen fehlender freier Stelle (da wollte sie sogar direkt nach dem 1.Geburtstag ihre Arbeit wieder aufnehmen). . Eine Kollegin von ihr konnte jetzt (Januar 16) TZ in EZ wieder anfangen. Da der AG da eine freie Stelle hatte bzw. geschaffen hat, muss er es für sie auch machen? Es gibt in ihrer Firma über 50 Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen. Sie war im Hauptbereich mit tätig, wo ca. 40 Mitarbeiter sind und ihre Kollegin nun TZ in EZ wieder angefangen hat. Auf ihre alte Stelle (VZ) kann sie zurzeit aufgrund fehlendem Betreuungsangebot im Wohnort nicht zurück. Die Betreuungszeiten weiten sich da aktuell aus, so dass evtl. ab 2019/2020 sie auch auf ihre VZ-Stelle zurück kehren kann. Wenn der AG ihr keine TZ in EZ zur Verfügung stellen kann und sie eine TZ-Stelle woanders findet (gleicher Beruf) darf sie diese dann annehmen? Kann der AG ihr das verwehren?

von Ani123 am 04.01.2017, 22:34



Antwort auf: EZ von Kind 1 direkt an EZ von Kind 2 anhängen-muss AG das genehmigen?

Hallo, 1. Ob der AG das 3. Jahr EZ genehmigen muss hängt davon ab, wann K 1 geboren ist 2. Frist wären 7 Wo., um so eher sie ihn fragt, um so besser kann er planen 3. Verstehe ich nicht. Will sie TZ arbeiten oder geht es nicht mangels Betreeungsmöglichkeit? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2017



Antwort auf: EZ von Kind 1 direkt an EZ von Kind 2 anhängen-muss AG das genehmigen?

Sie möchte TZ arbeiten gehen soweit Kind 2 18 Monate alt ist (Betreuung Vorort für TZ vorhanden). Sie würde sich auch daraus einlassen bereits ab dem 1.Geburtstag von Kind 2 wieder arbeiten zu gehen. (EG wird auf 12 Monaten ausgezahlt). Bei Kind 1 hat der AG ihr keine TZ in EZ anbieten können, da er keine hätte. Er wusste da och nicht, dass sie bereits wieder schwanger war. Aufgrund er SSW hat sie sich dann nicht woanders beworben, weil sie die Meinung vertrat, dass keiner sie schwanger einstellen wird. Zumal es ihr gesundheitlich auch nicht gut ging, war es so auch besser. Nun geht es ihr gut, sie plant erstmal keine weitere SSW und möchte wieder TZ in EZ arbeiten gehen. Sie hat ihren AG das bereits schriftlich mitgeteilt und er hat ihr mündlich gesagt, dass er keine Stelle TZ frei hat (ab Januar 18). Auf Nachfrage ihrerseits ob eher eine Stelle frei sei, sagte er auch von nicht. Ihre Kollegin arbeitet nun TZ in EZ in ihrem Bereich. Da ist es möglich. Sie bewirbt sich jetzt woanders und hat Aussichten auf eine befristete TZ-Stelle (ab Juni für 2 Jahre). Dürfte sie diese annehmen? Braucht sie dafür die Zustimmung ihres AG? Habe ich das jetzt richtig verstanden, wenn sie ihrem AG schriftlich Bescheid gibt, dass nach Vollendung EZ Kind 2 (was ja 3 Jahre sind) das 3.Jahr von Kind 1 direkt anhängen kann? Sie möchte ihrem AG das erst im Frühjahr 2019 mitteilen (vor Vollendung EZ Kind 2), da sich aktuell viel in der Betreuungssituation bei ihr Vorort tut und sie evtl. auch ihre VZ-Stelle wieder antreten könnte (dann bräuchte sie die EZ von Kind nicht anzuhängen). Allerdings wird das diesen Sommer noch nicht so sein, dass sie VZ wieder arbeiten gehen kann. Daher TZ in EZ.

von Ani123 am 15.01.2017, 19:27