Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich vorzeitiger Beendigung bzw erst Verlängerung der Elternzeit: Derzeit bin ich in Elternzeit für mein 1.Kind. Ich habe für dieses 2 Jahre bis April 2015 beantragt. Nun bin ich erneut schwanger und das 2.Kind kommt Ende August 2015. Ich habe bisher immer nur Beispiele gefunden, wo man die Elternzeit vorzeitig beenden muss um den vollen Zuschuss zu erhalten. In meinem Fall müsste ich ja erst verlängern und dann wieder verkürzen wenn ich das richtig verstehe oder? Was müsste ich in meinem Schreiben an den AG angeben. Bsp. Ich verlängere meine Elternzeit bis zum xy.xy.2015 (einen Tag bevor meine neue Mutterschutzfrist beginnt)? Oder müsste ich erst ein komplettes Jahr verlängern und dann rechtzeitig wieder verkürzen. Wenn ja, wie wäre hier die Frist zum verkürzen? Vielen Dank!
von wiewowas am 11.01.2015, 23:07