Frage: Abfindungshöhe

Ich habe vor der Elternzeit 2012 Vollzeit gearbeitet (40 Std./Woche), war 1 Jahr zu Hause, seit Okt 2013 bin ich auf Elternteilzeit (20 Std./Woche) wieder tätig, mir wurde aufgrund der Stilllegung des Betriebes betriebsbedingt gekündigt, Gewerbeaufsichtsamt stimmte zu, wie genau wird/muss meine Abfindung (Sozialplan existiert) berechnet? -auf der Basis meiner jetzigen reduzierten Arbeitszeit (20 Std.) oder -der Arbeitszeit vor der Elternzeit (40 Std.) -oder individuell auf die Jahre der Betriebszugehörigkeit gerechnet Im Sozialplan steht nur das Bruttojahresgehalt und der Betriebsrat sagt, dass man diesen Fall "Reduzierung der Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit" nicht berücksichtigt hat. In der betriebsbedingten Kündigung steht nicht wie hoch sie ist. Wie muss ich am besten vorgehen? Schriftlich eine Berechnung der Abfindung verlangen, eine Kündigungsschutzklage vorsorglich einreichen. Ich befüchte, je länger ich dort jetzt tätig bleibe, desto schlechter stelle ich mich finanziell dar?! Gruß.

von superbaby am 03.02.2014, 21:27



Antwort auf: Abfindungshöhe

Hallo, voll! http://www.sueddeutsche.de/karriere/urteil-volle-abfindung-trotz-elternzeit-1.501665 Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.02.2014



Antwort auf: Abfindungshöhe

Hallo Frau Bader, haben Sie für mich ein Aktenzeichen? Arbeitgeber hat mir angekündigt, dass er gem. meinem jetzigen/gekürzten Gehalt meine Abfindung zahlen will. Ich solle doch meine Abfindungssumme selbst ausrechnen... Kann ich aber nicht, weil unklar ist mit welchem Bruttojahresgehalt ich rechnen soll/muss. Ich möchte es außergerichtlich klären, benötige was handfestes, wo er es einsieht, dass ich im Recht bin. Gruß

von superbaby am 05.02.2014, 16:40