Ich habe vor der Elternzeit 2012 Vollzeit gearbeitet (40 Std./Woche), war 1 Jahr zu Hause, seit Okt 2013 bin ich auf Elternteilzeit (20 Std./Woche) wieder tätig, mir wurde aufgrund der Stilllegung des Betriebes betriebsbedingt gekündigt, Gewerbeaufsichtsamt stimmte zu, wie genau wird/muss meine Abfindung (Sozialplan existiert) berechnet? -auf der Basis meiner jetzigen reduzierten Arbeitszeit (20 Std.) oder -der Arbeitszeit vor der Elternzeit (40 Std.) -oder individuell auf die Jahre der Betriebszugehörigkeit gerechnet Im Sozialplan steht nur das Bruttojahresgehalt und der Betriebsrat sagt, dass man diesen Fall "Reduzierung der Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit" nicht berücksichtigt hat. In der betriebsbedingten Kündigung steht nicht wie hoch sie ist. Wie muss ich am besten vorgehen? Schriftlich eine Berechnung der Abfindung verlangen, eine Kündigungsschutzklage vorsorglich einreichen. Ich befüchte, je länger ich dort jetzt tätig bleibe, desto schlechter stelle ich mich finanziell dar?! Gruß.
von superbaby am 03.02.2014, 21:27