Dagi
Huhu, Der Kinderarzt meines Sohnes macht nun auf Anfrage einen Reha Antrag fertig. Mein Sohn, 4 Jahre leidet an Neurodermitis. Zwischen Tür und Angel fragte er mich dann, ob der Antrag über die Krankenkasse laufen soll oder die Rentenversicherung... ich habe jetzt einfach Krankenkasse gesagt... Was ist denn der Unterschied?? Mein Mann wird voraussichtlich die Reha mit unserem Sohn antreten.. er ist vollzeit berufstätig, wer trägt seinen Verdienstausfall ?? die Krankenkasse?? Oder muss er sich Urlaub nehmen ? Ich würde ja gerne mit meinem Sohn fahren, aber ich habe noch ein Säugling zu Hause.Ich würde ihn ubgern aus der gewohnten Umgebung rausziehen bzw. Dürfte ich überhaupt ein zweites Kind mitnehmen? Viele Grüße!
Eine Kinderheilbehandlung kann man über die Rentenversicherung beantragen, wenn ein Elternteil einzahlt. Mutter/Vater-Kind-Kuren gibt es dort allerdings nicht. Wenn nur das Kind behandlungsbedürftig ist, ist der erstangegangene Träger in der Pflicht. Man kann es sich quasi aussuchen. Den Verdienstausfall der Begleitperson muss dann ebenfalls der Träger zahlen, der auch die Maßnahme zahlt.
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