Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, folgende Situation: Eine Ferienwohnung wurde im Sommer 2011 reserviert und angezahlt für Juli 2012. Zusätzlich wurde eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Nun hat die Mutter eine Mutter-Kind-Kur beantragt und bekommen - die Gründe sind wichtig und aus trifftigem Grund findet die Kur in den Sommerferien statt - und überschneidet sich dadurch mit der Kur, der Urlaub kann nicht angetreten werden. Springt hier die Reiserücktrittsversicherung ein? Ich meine, für solche Fälle gibt es sie. Zumal sehr zeitig der Urlaub gekündigt wurde und noch genug Zeit besteht, die Wohnung neu zu vermieten. Das ist im Hochsommer in der Gegend mitten in den NRW-Ferien kein Problem ... Hat da jemand Ahnung? Ich kann aktuell nicht sagen, welche Versicherung das ist, sonst könnte ich direkt dort in den AGB nachschauen. Deshalb frage ich mal etwas allgemein hier. Gruß, M
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