Monatsforum Oktober Mamis 2024

Krankmeldung

Krankmeldung

Auri37

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Hallo zusammen,  Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich bin Lehrerin in der 24Ssw und arbeite an zwei Schulen. An meiner Stammschule ist Keuchhusten ausgebrochen weswegen mein Hausarzt mich für zwei Wochen krankgeschrieben hat. Ich dachte ich kann trotzdem einfach weiterhin an meiner zweiten Schule arbeiten. Es ist enorm wichtig, dass ich dort am Montag anwesend bin, weil ich an an dem Tag mündliche Abiturprüfungen habe. Mein Arbeitgeber die evangelische Kirche sagt aber nun, dass das eine allgemeine Krankmeldung wäre und ich nun auch nicht an meine zweiten Schule darf. Ich habe diese Woche wegen diesem Keuchhusten mit mehreren Ärzten geredet und es war total das Chaos. Ich möchte jetzt nicht nochmal zum Arzt, zumal ich morgen auch kein Auto habe. Wisst ihr ob ich am Montag einfach an meine zweite Schule kann? Im Internet steht eine Krankmeldung wäre kein Arbeitsverbot.   Viele Grüße 


lialianne

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Antwort auf Beitrag von Auri37

Könnte das ein Fall für ein teilweises Beschäftigungsverbot sein? Es geht ja nur um deine teilweise Exposition.


erdbeere788j

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Antwort auf Beitrag von Auri37

Bei mir hatte der Amtsarzt festgelegt, dass ich in Klassen in denen Keuchhusten auftritt, drei Wochen nicht unterrichten darf. Als dies dann der Fall war, war ich dann überall sonst ganz normal am Arbeiten. Aber es war eben Festlegung des Amtsarztes nach der betrieblichen Gesundheitsprüfung wegen Schwangerschaft und keine allgemeine Krankmeldung. Wie das in dem Fall ist, weiß ich nicht. 


Auri37

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Antwort auf Beitrag von erdbeere788j

Bist du denn gegen Keuchhusten geimpft. Bei mir ist das Problem, dass ich geimpft bin aber es in Freiburg zu Zeit eine Epidemie gibt, welche Impfdurchbrüche verursacht.


Gjöffy

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Antwort auf Beitrag von Auri37

Hast du eine Krankschreibung ist das eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit (wird nur Krankschreibung umgangssprachlich genannt). Damit darfst du also nicht arbeiten, denn du bist ja nicht arbeitsfähig. Gehst du arbeiten, da du in deinem Ermessen (wieder) arbeitsfähig bist, darfst du das, meineswissens nach löst das aber die Meldung dann auf - sprich sie gilt ab dann nicht mehr. Da müsstest du aber dich genauer informieren. Für dich passend wäre eigentlich die teilweise Berufsunfähigkeit, also eine Bescheinigung dazu. Das würde dann vermutlich auch öfter gelten, wenn Keichhusten ausbricht. Aber dafür musst du dann leider doch mit einem Arzt sprechen...