bionda_callao
Kann man dem kind 2 nachnamen geben? Ich erwarte mein 2. Kind. . Mit einem anderen Mann. ich würde es nicht schön finden wenn er oder sie anders heisst als meine tochter.
Meineswissens geht das nicht, das Namensrecht wurde vor etlichen Jahren dahingehend geändert, dass Kinder keinen Doppelnachnamen mehr haben sondern sich die Eltern an die Kinder "angleichen" indem sie während/ und soag nach der Hochzeit bzw sogar nach der Scheidung einen Doppelnachnamen wählen können. Ich hatte jetzt eben so viel an Namensrechtsinfos getippt und wieder gelöscht, weil es einfach zu umfangreich ist, alle Infos und Beispiele für Verheiratete, Unverheiratete etc. zu tippen. Wie ist denn deine Situation?
Danke schonmal für deine Antwort. Wir sind nicht verheiratet. . Meine Tochter hat einen doppelnachnamen aber auch nur weil sie in spanien geboren ist und das dort so üblich ist.
Das zweite Kind kann dann bei der Geburt entweder deinen Nachnamen oder den deines Freundes bekommen. Bei der Wahl hängen aber auch mehrere andere rechtliche Aspekte dran, z. B. bei einer späteren Hochzeit mit einem anderen Mann, der nicht der Vater von Nummer zwei ist, kann Nummer zwei den Namen dieses Mannes bekommen, wenn Nummer zwei deinen Namen hat. Wenn Nummer zwei den Namen seines Vaters hat, geht das das ohne seine Einverständnis nicht. Wenn du aber den Vater von Nummer zwei mal heiratest, kann das Kind den Namen seines Vaters auch dann noch bekommen (wenn er Ehenamen werden soll) Generell könnt ihr bei einer Eheschließung immer deinen oder seinen Namen als Ehenamen wählen. Falls ihr z. B. seinen wählt kannst du einen Doppelnamen mit deinem Geburtsnamen/ früheren Ehenamen und seinem Namen machen. Da ist also für die Zukunft bzgl Namenswahl/ Namenswechsel(Alter des Kindes,willst du anders als deine Kinder heißen, was soll Ehenamen werden etc.) viel zu bedenken. (Dass das Kind mitentscheidet, wenn es alt genug ist, ist naturlich selbstredend...)
Mir geht es so ähnlich... Kind 1 heißt aktuell wie ich, nun wollen Papa von Kind 2 und ich wohl heiraten und damit heißt Kind 2 dann ggf anders als Kind 1. Schön doof... Aber sag mal muss der Vater von Kind 1 wenn wir geteiltes Sorgerecht haben nicht zustimmen wenn Kind 1 bei der Hochzeit auch den dann geltenden Familiennamen annimmt? Das wird mein Ex nämlich bestimmt nicht.... Danke und VLG
Wir haben 7 monate nach der Geburt von der Lütten geheiratet und mein Mann hat meinen (unseren) namen angenommen.
Wie das bei gemeinsamem Sorgerecht ist, bin ich überfragt, aber ich würde aus dem Bauch heraus mal sagen, dass, wenn beide Sorgerecht haben, eine Einbenennung egal in welcher Form ohne Zustimmung nicht geht.
Also meine Schwester heiratet jetzt auch und sie hat eine Tochter mit ihrem ex mann. . Dieser muss sein Einverständnis geben damit meine Nichte so heisst wie der zukünftige meiner Schwester weil ssie wird seinen Namen annehmen. .
Puh kompliziert
Kompliziert, das ist es, vor allem, alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen und eine perfekte Lösung für die Kriterien und die Situation zu finden, welche auch immer das sind/ ist (z. B. Kinder heißen gleich, man heißt wie seine Kinder, wer nimmt welchen N amen an, will man heiraten, etc. etc. ) Am besten einmal beim Standesamt anrufen und Infos einholen, welche Möglichkeiten es gibt und wie das mit der Zustimmung ist. Alle Möglichkeiten der Namensgebung bei Geburt(sein bzw ihr Name) und bei Enbenennung bei Hochzeit (alter Na me, neuer -, Dop pel- etc ) muss man erstmal alle wissen um durchdenken zu können, finde ich, und da ist das Standesamt mit seinen Fachleuten der beste Ansprechpartner.