Monatsforum Oktober Mamis 2015

Kennt sich jemand aus?

Kennt sich jemand aus?

ZoSa

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Hallo zusammen. Ich brauche mal Euren Rat. Ich bin nach dem Ende meiner letzten Elternzeit von meinem Arbeitgeber nicht weiter beschäftigt worden, das war Anfang November 2014. Aufgrund einer Sperre beziehe ich erst seit März Arbeitslosengeld 1. Jetzt habe ich allerdings ein vollständiges Beschäftigungsverbot bekommen. Erst sagt das Amt sie bräuchten jetzt noch eine AU dann wiederum heißt es das BV reicht aus. Wenn ich noch eine AU einreichen würde, bekäme ich noch 6 Wochen Geld vom Amt danach Krankengeld. Eine andere Mitarbeiterin meint ich würde von denen gar nichts mehr bekommen sondern gleich von der Krankenkasse. Diese sagt nein erst nach 6 Wochen. Versteht ihr mein Problem? Ich bin total genervt keiner weiß was richtig ist dabei bin ich ja sicherlich nicht die erste in so einer Situation. Ich bin auch nicht verheiratet und muss mich dann auch selber versichern. Ab wann genau wusste auch keiner bzw es kamen verschiedene Aussagen. Hat jemand Erfahrung mit sowas?


Cojote

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Antwort auf Beitrag von ZoSa

Ich habe mal gehört das man wenn man schwanger ist und im BV ist keinen Anspruch auf arbeitslosengeld hat,da man ja nicht dem freien Arbeitsmarkt zu Verfügung steht. Arbeitslosengeld 1 bekommt man nur wenn man vermittelbar ist und das bist du ja nicht. Mit der Begründung würde ich bei der krankenkasse vorsprechen,die sicher wieder was schriftliches vom Amt brauchen.