Monatsforum November Mamis 2018

Nochmal Elterngeld, so viele Fragen...

Nochmal Elterngeld, so viele Fragen...

Sonnenblume20

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Ich kopiere hier nochmal meinen Beitrag, weil es wieder neue Fragen sind... Die Personalabteilung sagte mir ich solle ihnen schnellstmöglich nach der Geburt anzeigen wie lange ich in Elternzeit gehe. Nun bin ich mir immer nicht sicher: 1. zählt Elternzeit ab Geburt, oder nach dem Mutterschutz, also ab 9. Woche nach Geburt? (dann wären es ja nur 10 Monate und nicht 12 wie immer gesagt wird...?) 2. Ich will im 11.-14. Lebensmonat Elterngeld Plus beantragen und 15 Std. Teilzeit arbeiten und dann ab dem 15. wieder voll arbeiten (bzw. 30 Std.). Hab ich also bis einschl. 14. Lebensmonat Elternzeit, also solange wie man Elterngeld bekommt? Und fängt man am 1. des Monats an zu arbeiten oder genau nach Lebensmonat, also z.B. am 11., wenn das Kind am 10. geboren wurde? Vielleicht kennt sich ja jemand aus? Habt ihr euch bei der Elterngeldstelle beraten lassen? Wie kompetent waren die denn so?


Tanni87

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume20

Elterzeit zählt ab dem Tag der Geburt! Auch wenn du dann noch 8 Wochen im Mutterschutz bist. Das ist im prinzip nur das absolute Beschäftigungsverbot vom Staat! Aber es zählt ab Geburt.


Mala28

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Antwort auf Beitrag von Tanni87

Genau es zählt ab Geburt auch wenn du Mutterschutzgeld erhält die 8 Wochen. Ich habe angerufen und nachgefragt weil es so verwirrt hat.


Mala28

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Antwort auf Beitrag von Tanni87

Also rechnest du ab Geburt und hast 12 Monate Elternzeit. Innerhalb dieser 12 Monate kannst du dann Elterngeldplus nehmen wenn du arbeiten gehst


atommaus87

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Antwort auf Beitrag von Sonnenblume20

Du bekommst 8 Wochen Misch Geld und dann 10 Monate Elterngeld oder 22 Monate, also bis zum 2 Jahr Elterngeldplus. Bis zum 14. bekommt man nur wenn man Alleinerziehend ist oder der Partner,Elternzeit nimmt. Wenn man 1 Jahr z.B. nimmt fällt der erste Arbeitstag auf den ersten Geburtstag es sei es ist Wochenende.