Monatsforum Mai Mamis 2015

Beratung Kaiserschnitt

Beratung Kaiserschnitt

Tycoonia

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Hallo, ich werde so in ca. 2 Wochen zum Krankenhaus überwiesen wegen einer Beratung zum Kaiserschnitt. Mein Sohn kam vor 3 Jahren als Not kaiserschnitt wegen schlechten Herztöne auf die Welt und dann kam raus dass er wegen der Grösse auch kaum gepasst hätte (53 cm. Ku 35.5 cm . 4200 Gramm 1 Woche vor Termin). Unsere Kleine Prinzessin ist auch eher gross und schwer ( bei 31 + 1 44cm und 1900g. Da werde Ich wohl einen Termin zum Kaiserschnitt bekommen Ende April. Ich wollte mal fragen wer hier wohl auch einen Kaiserschnitt bekommt und wann der gemacht wird. Bei uns so 10 Tage vor ET.Lg


filinchen1977

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Unser Sohn wird am 05.05.15 geholt. Eigentlich wollte die Ärztin ihn auch schon Ende April holen, der Eigentliche GT wäre der 15.05. gewesen. Sie sagte auf Grund der SS Diabetes und möglicher Verwachsungen (nach schon 3 KS), mind. 10-14 Tage. War mir aber für mein Würmchen zu früh und konnte mich auf zehn Tage vorher durchsetzen!


none281204

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ET der Zwillinge wäre 22.5 habe jetzt Termin zum Kaiserschnitt ( da ich schon 2 hatte) für den 11.5. normalerweise meinte meine Hebamme bei Zwillingen 14-21 Tage vor ET muß das nochmal mit meinem FA abklären, meine kleine Tochter haben sie damals eine Woche vor ET geholt


Mitglied inaktiv

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Hi. Ich bekomme wahrscheinlich auch Ks (FA spricht schon davon), weil Baby in BEL liegt und ich schon Ks hatte. Habe Anfang April Termin im Kh zur Geburtsplanung. Ich hoffe, dass der Ks erst am oder nach dem ET gemacht wird. Sonst bekomme ich Probleme auf Arbeit mit meinem Urlaub. ET ist 8.5. LG


yola-noah

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Hä? Warum bekommst du Probleme mim Urlaub??? Du hast doch schon bald Mutterschutz...sorry, aber ich checks gerade null! Oder wird der Mutterschutz dann etwa angepasst bei geplanten Kaiserschnitten? Geht ja nicht wirklich, da du den Termin im KH ja erst hast wenn du schon im Mutterschutz bist.


Mitglied inaktiv

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Ich bin noch in Probezeit. Diese endet am 4.8. Die Zeit bis dahin überbrücke ich mit dem Jahresurlaub. Da dieser wg Elternzeit gekürzt wird, kann das Baby frühestens 8.5. kommen. Dann endet der Mutterschutz am 7.7. und dann würde mein Urlaub bis 4.8. reichen. Wenns früher kommt, dann muss ich mir was überlegen. Zur Not gehe ich dann 20h arbeiten. Ich hoffe, dass man das so verstehen kann. Wenn nicht, einfach fragen.


lilule

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Ich verstehe es auch nicht ganz. Der Mutterschutz wird doch nicht genkuerzt, nur weil das Baby frueher kommt. Es wird ab ET und nicht ab tatsaechlicher Geburt berechnet. oder liege ich da falsch? Sonst haetten ja die Frauen weniger Mutterschurz, deren Babys frueher kommen und die mehr, deren Babys spaeter kommen. Mein Sohn war ein geplanter KS, also vor ET und ich habe in jeden Fall Geld fuer genau 12 Wochen bekommen.


yola-noah

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Dh du wurdest während der Schwangerschaft neu eingestellt??? Das ist ja cool! Du weisst schon, dass du währen der Schwangerschaft und 4 Monate nach Entbindung Kündigungsschutz hast!? Dh ab jetzt bis irgendwann im September! Nachwirkender Kündigungsschutz Der Kündigungsschutz der Mutter dauert noch vier Monate nach der Entbindung an, § 9 I S.1 MuSchG. Voraussetzung für den nachwirkenden Mutterschutz ist die Beendigung der Schwangerschaft durch eine Entbindung. (http://www.kündigungsschutz.com/kuendigungsschutz/mutterschutz/) Dh ab da wo du deinen AG informierst bis irgendwann im September darf dir dein AG nicht kündigen, auch während der Probezeit nicht. Du schreibst ja, dass du in Elternzeit gehst. Aber wann gehst du denn dann in Elternzeit? einen Monat später oder wie? Oder kann man auch wochenweise gehen? Dachte das geht immer nur vom Geburtstermin monatsweise. Solltest du zumindest dringend mit der Elterngeldstelle besprechen, ob das geht! Deine Elternzeit unterbrichst du ja dann am 7.7. für ca 4 Wochen und möchtest dann ab 5.8. deine Elternzeit fortsetzen (meiner Meinung nach dann erst wieder ab 8.8. wieder, bzw je später das Baby kommt desto später) Und wenn es diesen Schutz nicht gäbe könnte dir ja dein AG durchaus auch während dem Urlaub kündigen, deswegen verstehe ich irgendwie den Sinn nicht so ganz. Also ich habe natürlich auch nur anteilig Jahresurlaub bekommen und den soll ich vor meinem Mutterschutz noch nehmen, damit ich eben nicht in 2016 wenn ich wieder komme zu viel Urlaub habe ;) Also für mich ein einziges Rätsel, was das alles für einen Grund haben sollte! (Vielleicht stehe ich einfach gerade mega aufm Schlauch)


yola-noah

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Stimmt...das ja noch zusätzlich! ^^ hatte ganz vergessen was ich ursprünglich nicht verstanden habe! Also wenn ein Kind 2 Wochen zu früh kommt hat man trotzdem 8 Wochen nach berechnetem Termin Mutterschutz... Bei Frühchen wäre es sogar noch mehr! Also zB wenn man die 6 Wochen nicht vor der Entbindung nehmen kann hat man sie danach PLUS 12 Wochen (insgesamt 18 Wochen nach der Geburt, wenn das Baby jetzt kommen würde)


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Nein. Ich war schon angestellt als ich schwanger wurde. Bin im öffentlichen Dienst und meine Probezeit geht 3 Jahre. Diese 3 Jahre sind am 4.8. um und ab 5.8. bin ich verbeamtet. Der Mutterschutz beginnt mit Geburt. Das ist ja Standard. Ich muss halt nur irgendwie die Zeit zwischen Ende Mutterschutz und Ende Probezeit überbrücken. Die Personalabteilung erklärte mir, dass ich das mit meinem Jahresurlaub machen kann. Deshalb überlege ich nun was ich mache, wenn das Kind vor dem 8.5. kommt. Wie ist das denn dann? Elternzeit trete ich am 5.8. an. Elterngeld bekomme ich ja nach Lebensmonaten des Kindes. Würde also bedeuten, dass ich erst ab 8.8. (wenn das Kind am 8.5. kommt) Elterngeld bekomme. Also paar Tage ohne Einkommen bin. Ist aber nicht schlimm. Irgendwie verwirrend alles


lilule

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Eben nicht. der Mutterschutz dauert mindestens 8 Wochen nach Geburt an, wenn das Kind frueher kommt, dann auch mal 9 Wochen, aber sicher mindestens 8 Wochen nach dem errechneten Entbindungstermin. Wenn jemand uebertraegt, kriegt er mehr Tage um mindestens 8 Wochen zu haben. Wenn das Kind frueher kommt, werden die Tage von vor der Geburt auf die nach der Geburt gutgeschrieben. Fuer dich wuerde sich also ganz sicher nichts aendern, wenn dein Kind 1 oder 2 Wochen frueher kommt.


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Antwort auf Beitrag von lilule

Ah ok danke. Das wusste ich noch nicht. Dann bin ich ja beruhigt.


yola-noah

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aaaahaa.... dann ist das bei Beamten bzw bald Beamten wohl anders! ;) Damit kenne ich mich null aus! Also nach dem Mutterschutzgesetz beginnt der Kündigungsschutz mit Bekannt werden der Schwangerschaft und endet 4 Monate danach. Bei dir geht es ja aber eigentlich nicht wirklich um die Kündigung, sondern darum, dass du sonst evtl nicht verbeamtet wirst...was ich dennoch seltsam finde, dass dir die Personalabteilung sagt du sollst dann den Jahresurlaub nehmen. Was wäre denn, wenn du schon in Elternzeit wärst??? Nimm wirklich mal dringend Kontakt zur Elterngeldstelle auf! Weil das Problem sehe ich weniger in den paar Tagen in denen du kein Geld bekommst, sondern mehr darin, dass die ersten zwei Lebensmonate ja auch als Elterngeldbezug zählen... Mutterschutz hat man 4 volle Wochen, Elterngeld aber eben 2 Monate.... dh da wäre schon zu klären wie das dann ist! Also für mich trotzdem noch ein Mysterium! :P Vielleicht kannst du von anderen Müttern aus eurem Unternehmen erfahren, wie es bei denen war.


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Wenn ich schon Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz nehmen würde, würde sich meine Probezeit um die Elternzeit verlängern. War beim Großen damals auch so. Deshalb nehme ich Elternzeit erst ab 5.8. Somst würde sich die Verbeamtung noch weiter verschieben. Das Ganze hat aber nichts mit dem Elterngeld zu tun. Das beantragt man bei der Elterngeldstelle. Die Elternzeit beim AG. Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zählen für die Berechnung der Lebensmonate des ElternGELDES mit. Währenddessen bekomme ich aber mein volles Gehalt. Also es fallen praktisch zwei Monate vom Elterngeldanspruch schon durch den Mutterschutz weg, obwohl man da dann kein Elterngeld bekommt. Mein Mann nimmt insgesamt 3 Monate Elternzeit (3.,4. und 14. Lebensmonat). Somit habe ich ab August noch 9 Monate Elternzeit. Wir haben zusammen ja 14 Monate. 12 Monate wid beschrieben aufgeteilt und 2 Monate durch den Mutterschutz. Ich war ja damals für den Großen schon zur Beratung bej der Elterngeldstelle und im Grunde weiß ich wie die das berechnen. Es ging ja nur um die Probezeit. Hab aber nochmal mit der Personalabteilung gesprochen und es ist so wie Lilule sagt. LG


yola-noah

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Ah, dann ist das bei euch Beamten echt anders ;) Geht nämlich im normalen angestellten Verhältnis nicht, dass die Probezeit einfach so verlängert werden dürfte. Ich setze meist Elternzeit dem Elterngeld gleich :P Was natürlich falsch ist... aber es ist schon so, dass man das Elterngeld die ersten zwei Lebensmonate bekommt und nicht die ersten 8 Lebenswochen... dh du würdest Elterngeld beziehen wollen, während du wieder Vollzeit arbeiten gehen würdest (zwar im Urlaub bist und ja eh keinen Anspruch auf Elterngeld, da es ja gegengerechnet wird) Aber wenn das so alles funktioniert ist das ja super und passt dann ja auch! ;) Hab ich wieder mal was gelernt! :) Im Angestelltenverhältnis könnte man echt zu einer unbefristeten Vertragsunterzeichnung schwanger sein, dass nach der Unterschrift erst bekannt geben, dann wäre die Probezeit komplett weg und man hätte den unbefristeten Arbeitsplatz ^^ (nicht die feine Art! Und fraglich, wie toll dann das Verhältnis zum Vorgesetzten/Chef ist, aber möglich wäre es)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von yola-noah

Ja so ähnlich. Ich bekomme während der 8 Wochen Mutterschutz und während meines Urlaubes bis zum Ende der Probezeit auch mein volles Gehalt. Urlaub zählt ja wie arbeiten, so die Personalabteilung. Ich bekomme dann praktisch erst Elterngeld ab 5.8. (bzw. paar Tage später, je nachdem wann der 3. Lebensmonat anfängt). Die Probezeit wird ja nicht einfach so verlängert. Das steht sogar im Gesetz, dass Elternzeit die Probezeit hemmt. Hemmt heißt in dem Fall dann, dass es hinten drangehangen wird. Hatte ich beim Großen schon. Eigentlich wäre ich schon im Oktober fertig gewesen. Ganz schön kompliziert. Aber machbar.


yola-noah

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Das stimmt, wenn mans einmal weiß nicht schwer ;) Aber theoretisch bezieht man ja schon die ersten zwei Lebensmonate Elterngeld... aber in der Zeit darf man ja nicht Vollzeit arbeiten gehen, würdest du ja aber für wenige Tage tun!? Oder falls das Kind doch früher kommt mehr als einige Tage, da der Mutterschutz dann schon in den 3. Lebensmonat reicht!? Wahrscheinlich ist es echt alles kein Problem und ich mach dich hier gerade total durcheinander! :p sorry! Möchte nur immer so gerne alles verstehen! ^^


Mitglied inaktiv

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Nein. Man bezieht die ersten zwei Monate (8 Wochen Mutterschutz) kein Elterngeld. Es wird nur für die Berechnung der Elternzeit angerechnet. Sprich zwei Monate der Elternzeit fallen schon durch den Mutterschutz weg. Man hat also, wenn man alleine Elternzeit nimmt, noch 10 Monate (in denen man Elterngeld bekommt) oder wenn man mit Partner nimmt, noch 12 Monate zur Verfügung. In den ersten zwei Monaten (also im Mutterschutz) bekommt man sein Gehalt weiter. Kein ElternGELD. Es zählt nur wie ElternZEIT. Ich gehe in den ersten beiden Monaten nicht arbeiten, weil ich Mutterschutz habe. Anschließend (Bsp Kind kommt 8.5.; habe bis 7.7. Mutterschutz) nehme ich ab 8.7. bis 4.8. meinen Urlaub und kriege volles Gehalt. Das ElternGELD wird von dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antrag berechnet. Bei mir dann also ab 5.8.15 rückwirkend bis 5.8.14. Da habe ich ja durchgängig volles Gehalt bekommen. Egal ob BV, Mutterschutz oder Urlaub. Die ersten zwei Monate werden für das ElternGELD nicht berücksichtigt.nur für die ElternZEIT. Du verwirrst mich nicht. Ich versuche es so gut es geht zu erklären.


yola-noah

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natürlich werden die ersten zwei Monate für das Elterngeld mitgerechnet! Man hat nämlich Anspruch auf 12 Monate ElternGELD, nur es wird eben wenn man im Mutterschutz ist gegengerechnet. Ich habe zb in den ersten zwei Monaten schon Elterngeld bekommen, aber eben nur für 3 Tage oder so, da ich mein Mutterschutz bis 1.12.2012 ging. Habe dann von 2.12.-5.12. ElternGELD bekommen. Und diese wenigen Tage meine ich eben, die zählen schon zum ElternGELDbezug, aber du gehst ja in der Zeit Vollzeit arbeiten. Was ja aber während dem ElternGELDbezug nicht erlaubt ist. Vielleicht ist es auch wegen den paar Tagen einfach wurscht ;)


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Antwort auf Beitrag von yola-noah

Ah ok. So wird ein Schuh drauß.


Wakki84

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Bei uns ist noch alles offen, da die Dame sich bezgl. der Lage noch nicht festlegen mag. Grad is glaub ich BEL angesagt, letzte Wort wars querlage und davor Sl... naja ich hoffe noch auf ihre Einsicht. Ks würde ich gern so nah wie möglich am Termin haben. Also nicht länger als ne Woche vorher.


lilule

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Antwort auf Beitrag von Tycoonia

hier sieht es auch danach aus. Madame ist wie ihr Bruder vor 2 Jahren in Bel. Bei uns wird ein KS max. 7 Tage vor Et gemacht, auch mal 3. wenn nicht gerade Zwillinge oder andere Indikationen. 10 Tage hiess es zu nir vor 2 Jahren macht man nicht mehr, da es zu frueh fuer die Kinder ist. Haengt aber sicher vom KH ab.