scrattini
Da ich am WE die Bestätigung erhalten habe, dass ich meinen Master (mit Auszeichnung *prahl*) bestanden habe, kann ich mich nun endlich um das ALG 2 kümmern. Erst wollte ich es mit meiner Selbständigkeit und Elterngeld irgendwie allein schaffen, aber mein Mann meinte, das wird zu anstrengend und ich glaube, er hat Recht. Aber wisst ihr, wie es dann ist mit dem Elterngeld und Kindergeld? Wenn es über mich läuft, wird es ja angerechnet, aber wenn es über meinen Mann (Student) läuft, dann auch? Ich will mich ehrlich gesagt nicht daran bereichern, aber da wir die letzten Jahre arg sparen und jeden Cent 3x umdrehen mussten, gibt es so einige Dinge, die erneuert werden müssten und da bin ich über jeden Euro mehr froh. Das Kindergeld wollen wir übrigens komplett für den Kleinen sparen und ihm dann schenken, damit er es während seiner Ausbildung nicht so schwer hat wie wir.
Mein Mann ist selbstständig und allein verdiener. Wir werden 300 euro Elterngeld bekommen + Kindergeld. Bei ALG 2 wird glaube ich die 300 euro Elterngeld abgezogen. Aber Kindergeld erhält ihr komplett. Lg
Huhu. Also das Kindergeld wird in voller Höhe angerechnet. Beim Elterngeld gibt es Ausnahmen. Wenn du vorher gearbeitet hast kannst du das Elterngeld als Freibetrag beantragen. Da ist es etwas schwieriger.
Danke ihr beiden! Ich habe die letzten 1,5 Jahre an der Uni als Hilfskraft gearbeitet und bin nebenbei seit 2 Jahren selbständig (da verdiene ich aber auch nicht viel). Das müsste ja dann also mit verrechnet werden irgendwie...
Hallo Das Kindergeld wird komplett als Einkommen unter sonstiges angerechnet. Erziehungsgeld wird nur dann als maximal 400 Freibetrag alles was drüber ist wird auch mit angerechnet wenn du bis zum Mutterschutz gearbeitet hast. Ich hatte das bei meiner Tochter. Da haben wir h4 bezogen als aufstocker. Ich hatte mein Gehalt und davon dann knapp 800€ Erziehungsgeld bekommen. Davon würde 400€ Freibetrag eingerechnet den Rest angerechnet. Hätte ich mal lieber auf 2 Jahre gemacht. Na ja aber jetzt sind wir nicht mehr im Bezug. Wenn du dich vor der Geburt noch bei h4 anmeldest kannst du noch die Erstausstattung für das Baby beantragend. Wenn du mit dem Kindsvater zusammen lebst wird er auch seine finanziellen Verhältnisse offen legen müssen. Und dann wird da Erziehungsgeld so oder so angerechnet. Oder habt ihr 2 Haushalte? Wenn nicht ist er dir gegenüber und auch dem Kind Unterhaltspflichtigen im Rahmen seiner Möglichkeiten wie es im Amtsdeutsch heißt.
Beides wird dir angerechnet. Auch wenn es dein mann bekommt ist es das selbe. Meiner hat im März mal 100 Euro zu viel verdient und das wurde mir auch mitgeteilt.
Mir wurde gesagt, dass es passieren kann, das ich nach dem mein kleiner dann da ist, ich auch nichts mehr an alg 2 bekomme. Ich bin selber noch gespannt was am Ende raus kommt, zumal ich wahrscheinlich mal wieder 3 Monate oder länger warten darf
Naja was will man machen!