Monatsforum Juni Mamis 2015

Elterngeldantrag

Elterngeldantrag

viella249

Beitrag melden

Mal ne Frage zum Elterngeldantrag. Ich werde alleine Elterngeld auf 12 Monate beantragen, da mein Mann keine Elternzeit nehmen darf. Muss ich dann auf der ersten Seite wo man je 1 bis 14 ankreuzt nur 12 ankreuzen? Und kann ich die Anlage für den Vater dann weglassen? Irgendwann weiter hinten in meiner Anlage steht was vonwegen warum ich das alleine beantrage, aber einen Grund wie "es gibt nur diese Möglichleit für uns..." Gibt's da gar nicht Wahnsinn diese Anträge, da raucht einem echt der Kopf :/


Pünktchen2015

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von viella249

Huhu, bei den Anträgen herrschte bei mir auch totales Chaos...am bestenrufst du mal bei der elterngeldkasse an, die für dich zuständig ist, das hab ich auch gemacht. Die sind echt total nett und haben mir alle frsgen beantwortet. Aber mal was anderes, wie kann der Arbeitgeber deines Mannes ihn die elternzeit verweigern? Der Arbeitgeber hat garnich das recht, diese abzulehnen. Auch bei Vätern nicht. Jeder Elternteil ob Vater oder mutter ist solange er sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, berechtigt, in elternzeit zu gehen. Der Arbeitgeber bekommt lediglich die Mitteilung spätestens 7 Wochen vor antritt, dass man in elternzeit geht. Ablehnen darf er das nicht, weil er nicht dazu berechtigt ist.


Pünktchen2015

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von viella249

http://www.anwaltskanzlei-ruperti.de/elternzeit/ Da lies mal


tantenana

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von viella249

Hey, Also es stimmt, dass niemand deinem Mann die Zeit verwehren kann, aber manchmal hast danach leider total die A Karte! Meiner nimmt auch keine Elternzei. Du füllst alles für beide bis Nr vier 'Antrag' aus und danach nur noch die linke Seite für dich! Da steht auch wenn du bei ihm Nein schreibst entfallen alle weiteren Angaben fürs den Mann. Hoffe ich konnte dir helfen! Hab das alles zwar mit der Beratung gemacht, jedoch im Nachhinein rausgefunden, dass die nicht bei allem richtig liegen, also wenn dann unbedingt direkt an die EG Stelle wenden!!!


viella249

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von viella249

So wie uns gesagt wurde dürfen sie das, da der Betrieb unter 15 Mitarbeitern hat. Da liegt dies wohl im Ermessen des Betriebes ob er auf so lange Zeit auf einen Mitarbeiter verzichten kann. Aber ich infomiere mich trotzdem nochmal, jetzt habt ihr meine Neugierde geweckt :)


tantenana

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von viella249

Na was machen denn dann Frauen die in kleinen Betrieben arbeiten!? Wäre mir echt neu und fände ich die totale Frechheit! Bei uns hat es schlichtweg finanzielle Gründe, weil der Mann ja mindestens zwei Monate nehmen muss....


viella249

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von tantenana

Guter Einwand ;) Ich frag da nochmal nach. Sowas kann mir bestimmt auch die EG Stelle sagen oder?


Pünktchen2015

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von viella249

Ja die EG stelle kann das aufjeden fall beantworten, also da gehe ich einfach mal von aus ;-)


Diskja

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von viella249

Anspruch auf Elternzeit hat JEDER, der in einem ArbeitsVerhältnis steht. Egal wie groß oder wie klein der Betrieb ist!! Lediglich bei der Teilzeitarbeit kann der Betrieb es ablehnen, wenn er weniger als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Der Kündigungsschutz greift nur erst 8 Wochen vor der EZ - darum ist es wichtig die EZ erst dann zu beantragen. Das ist die Theorie... in der Praxis sieht es leider so aus, dass viel Männer aus Angst um ihren Job keine EZ nehmen - schade. Bei dem Antrag für Elterngeld musst du nur bis Punkt 4 für deinen Mann ausfüllen - alle weiteren Angaben entfallen dann.


tantenana

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von viella249

Aaaaaaber, ganz wichtig, es gibt sehr miese Chefs! Wenn dein Mann auf seine Elternzeit besteht,kann er im Anschluss gefeuert werden, oder nur noch miese Aufgaben kriegen! Leider besteht der Kündigungsschutz nur während der EZ und sieben Wochen vorher... Kenn ich selbst wen!


Franzi2015

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von viella249

Also die haben mir gesagt ich soll wieder kommen, wenn ich fragen habe, dann machen die das mit mir zusammen. Werd ich auch tun,weil ich nicht verstanden hab Wie ich das ausfüllen muss, damit es auf 2 Jahre verteilt wird


stralsunderin1992

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von viella249

Mamis??? Kurze frage..saß heute auch bei dem EG Antrag. .ist es möglich das ich 12 Monate nehme und mein Mann 2 also die ersten beiden Monate? Was trage ich denn ein beim antrag? Schreibe ich 12 Monate et oder 10 weil sie ersten beiden ja mutterschutz sind! Danke für die lieben antworten


Annchen2012

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von viella249

N'Abend! Hättest Du die Möglichkeit einfach die Daten einzutragen? Du müsstest dann natürlich bis zur Geburt warten, damit Ihr den ET hättet - und dann z.B. für ihn (wenn ET der 12.6. wäre) vom 12.6. bis 11.8. und Du ab 12.8. bis 11.8.2016?! Ich GLAUBE aber, dass es zu Überschneidungen kommen könnte. Als Mutter bekommst Du nicht parallel Mutterschutzgeld und Elterngeld. Elterngeld gibt's für uns erst, wenn der Mutterschutz um ist. Also je nachdem, wie lange Du noch im Mutterschutz sein solltest, müsstest Du dann mit Deinen Daten aufpassen (wenn Dein Kind z.B. ne Woche eher kommen sollte, hättest Du ja theoretisch noch eine Woche länger Mutterschutz nach der Geburt). Gruß!


stralsunderin1992

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Annchen2012

Vielen dank für die antwort..die Daten konnte ich noch nicht eintragen. .das ja klar...mir ist bloß nicht klar ob ich 12 Monate schreibe oder zehn da ja die ersten zwei Monate mutterschutz sind . Oder ist mutterschutzzeit die zwei Monate auch schon elternzeit?


Pünktchen2015

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von stralsunderin1992

Der Mutterschutz wird an die elternzeit angerechnet. Wenn dein krümel also z.b. am 15. Juni kommt und du 10 Monate einträgst, bekommst du bis zum 15. April 2016 elterngeld. Wenn du 12 Monate nimmst, würdest du bei dem Beispiel bis zum 15. Juni elterngeld bekommen.