Vroni2610
Hallo, ich bin zwar noch nicht schwanger, aber mein Kleiner ist 5 Monate und wir überlegen gerade, ob wir jetzt an ein Geschwisterchen denken sollten. Ich frage mich folgendes bzgl. der Höhe des Elterngeldes: Nur mal angenommen, ich würde im Februar/März schwanger werden, dann würde das Baby im Oktober/November auf die Welt kommen. Mein letztes Elterngeld beziehe ich im Juni. Das heißt Juli/August/September ohne Einkommen. Wie berechnet sich dann das Elterngeld und bekommt man dann überhaupt Mutterschaftsgeld? Weiß da von euch jemand Bescheid?
Elterngeld würdest du dann den Mindestbetrag von 300€ bekommen.. ab 15. LM gibt es doch auch landeserziehungsgeld.. Alternative Elternzeit beenden und beschäftigsverbot erteilen lassen. Aufgrund der kurzen Zeit zwischen den ss dürftest du dann eh als Risiko schwangere gelten..
Gibt es das Landeserziehungsgeld auch in Bayern? Ist dass das Betreuungsgeld?
Das Landeserziehungsgeld gibt es in Bayern, das bekommt man aber nur bis zu einem gewissen Einkommen. Das Betreuungsgeld sind 150€ im Monat. Das bekommst du, wenn du dein Kind zu Hause betreust. In Bayern bekommst du es, wie es mit den anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht.
Also, wenn ich richtig rechne, müsstest Du eher auf Nov./Dez. kommen? Ich kanns auch nicht ganz sicher sagen, meine aber, dass folgendes gilt: - Zur Berechnung des Elterngeldes werden Deine Bezüge in den 12 Monaten vor der Geburt zugrunde gelegt - Die Zeit, in der Du Elterngeld erhältst, wird dabei ausgeklammert - Also in Deinem Fall würden, falls das Kind am 1. November kommt, m.E. folgende Monate zählen: -- Juli-Okt. 2015 -- Nov.-Juni 2014 Wenn Du in den entsprechenden Monaten verdient hast, dient das als Berechnungsgrundlage, und wenn nicht, dann bekommst Du den Mindestbetrag. Wie gesagt, alles ohne Gewähr!
... ich meine natürlich -- Juli-Okt. 201*6* -- Nov.*2014*-Juni 201*5*
Danke für deine Antwort. Hat mir schon mal weitergeholfen.
Hast du denn noch einen Arbeitgeber? Ich war nachdem mein Sohn 1 Jahr alt war wieder offiziell arbeitslos, das hat sich bis zur Geburt der Schwester nicht geändert. Kein Arbeitgeber, kein Mutterschutz. Das war nach meiner Lehrzeit in der ersten Schwangerschaft schon "praktischer", da bekam ich 3 Monate arbeitslosgeld 1, somit auch Mutterschutz und meine Krankenkasse wurde übernommen. Das fiel beim schwesterlein weg (mein Mann ist Soldat, sonst hätte ich bei seiner Krankenkasse reinschlüpfen können). Aber bis zum 3. Geburtstag gibt es einen Geschwisterbonus, das heißt du bekommst mindestens 375€ Elterngeld. (So war es zumindest beim "alten Elterngeld")
Ja ich hab noch einen Arbeitgeber. Müsste also Mutterschutz haben.
Hallo, meine beiden sind 1 1/2 Jahre auseinander. Kenne mich deshalb damit noch aus. Mutterschaftsgeld bekommst du, wenn du deine jetzige Elternzeit vorzeitig beendest und zwar zum Tag vor Beginn vom neuen Mutterschutz. Das Schreiben an den Arbeitgeber hab ich ca. 4 Wochen vor Beginn des neuen Mutterschutzes abgeschickt. Du kannst nach Rücksprache mit deinem Arbeitgeber auch noch nicht genommene Elternzeit für später übertragen lassen. Mutterschaftsgeld ist der gleiche Betrag wie bei deiner ersten Schwangerschaft. Elterngeld: Die Höhe des Elterngeldes wird wieder am Gehalt der 12 Monate vor Geburt des Kindes festgelegt. Ausgeschlossen, also nicht mit eingerechnet, sind Monate, in denen du Mutterschaftsgeld bzw. Elterngeld bekommst. Wenn dein Baby im Oktober kommt sind Juli-September Monate ohne Gehalt. Diese werden aber miteingerechnet. Die restlichen 9 Monate, die noch dazu zählen, sind dann die Monat vor Mutterschutz von Kind Nr. 1. Für das Geschwisterkind gibt es noch einen Bonus dazu. Ich hoffe, dass ich dir weiterhelfen konnte. Wenn du noch Fragen hast kannst du mir gerne schreiben LG
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. So sieht die Sache recht klar aus. Darf ich dich fragen, ob du diesen knappen Abstand zwischen deinen Kindern sehr stressig empfindest? Mir ist schon bewusst, dass das sehr anstrengend wird, aber doch auch schön, oder?
Ja, es ist schön mit den beiden. Es gibt Tage, die extrem anstrengend sind und ich froh bin, wenn beide schlafen. Und es gibt Tage an denen das meiste super klappt. Mittlerweile kann mir die "Große" gut sagen, was sie möchte. Außerdem beschäftigt und spielt sie für kurze Zeit alleine. Das erleichtert einen das ganze schon mal. Ich denke ab und zu schon an ein drittes Baby, da wird der Altersabstand aber mindestens 2 Jahre sein.
Und wenn man eg plus hat und partnerbonusmonat, zählt das dann auch nicht in die Berechnung, weil man da ja eh bekommen hat?
Mit dem Elterngeld plus hab ich mich nicht beschäftigt, da wir das Elterngeld noch nach der alten Regelung bekommen
Betreuungsgeld gibt es soweit ich weiß nicht mehr, das gabs vom 14. Monat bis zum 3. Geburtstag, falls man das Kind selbst zu Hause betreut, also weder Kita/KiGa oder Tagesmutter nutzt. Diejenigen, die es bereits bewilligt bekommen haben, bekommen es noch bis zum 3. Geburtstag, dann ist Schluss. (Wir bekommen es für den "großen" Zwerg noch bis März, für die kleine können wir es nicht mehr beantragen) Wir kommen aus Schleswig-Holstein.
In Bayern gibt es weiterhin betreuungsgeld
Hatte das auch so im Hinterkopf. Mal schaun ob es bleibt...