Monatsforum Juni Mamis 2012

3 kleine Engel

3 kleine Engel

DianaJUN2012

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Weiß jemand schon, wie es ihr und dem Krümel geht??? Die Frau Schwiegermutter gehört angezeigt wegen Körperverletzung, ehrlich.


sabsiha

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Antwort auf Beitrag von DianaJUN2012

würde ich auch gerne wissen. weiß die patin was?


babynummerdrei

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Habe gerade erst den Lappi angemacht (siehe Beitrag oben). Habe noch garnicht gelesen, was heute los war. Habe aber auch nichts gehört. Muss jetzt auch wieder los zum Augenarzt. Bis später. Babynummerdrei


Trice1909

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Antwort auf Beitrag von DianaJUN2012

Warte auch schon gespannt wie ein Flitzebogen... Wenn's sooo lange dauert, macht man sich ja schon Gedanken. Vor allem müsste sie ja so als "Notfall" behandelt werden...


Danin0809

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Antwort auf Beitrag von DianaJUN2012

Hoffentlich ist nichts ernstes mit den beiden. Der Schwiegermutter würde ich den Hals umdrehen. Die sollte sich schämen sowas zu machen.


Hexchen86

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Oh man ich denke auch als an sie und ihren krümel und drücke sooooo die Daumen das alles gut geht. ich kenne die schwiegermutter nicht aber bin sooooo sauer auf sie..... glg


rasselbande3578

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Oh man, hab es gerade gelesen.... War der " Schwall, der untren rauskam" Blut? Weiß das jemand? Ich schätze, ihr FA wird sie sicherlich ins KH schicken und man sie dort vielleicht sogar über Nacht da behalten zur eventuelen Überwachung. Gerade bei dieser Geschichte. Was für eine abartige Person dieser Drachen doch ist!!!! Unfassbar.... Ich hoffe, dem Bauchzwerg geht es gut und dieses Ungeheuer darf NIE NIE NIEMALS auch nur in die Nähe der Maus gelangen, wenn es auf der Welt ist!!! LG Tanja


DianaJUN2012

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Nicht sicher ob das passt aber habe mal gegoogelt: Nötigung(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt, 2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht Sicher kann man auch auf Körperverletzung plädieren. Nicht destotrotz ist es immer schwer, so etwas zu beweisen. Ehrlich, Familie hin oder her, ich würde alle Wege gehen, wenn meine Schwegermutter mir so kommen würde. Und wenn der Mann nicht zu einem steht, dann ist es nicht der Richtige.


Frechmaus81

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So schlimm die Geschichte ist. Ich weiss nicht ob eine Anzeige möglich ist. Schließlich hat die Schwiegermutter sie nicht geschubst und nur weil sie sie am Telefon aufgeregt hat und sie dadurch dann runter gefallen ist, wird das nicht möglich sein. Es ist wohl ein Unglücksfall! Leider! Ich hoffe dennoch, dass alles glimpflich abgelaufen ist und es den beiden gut geht.


beamill

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Antwort auf Beitrag von DianaJUN2012

Wieso sind denn nur die Schwiegermütter so drauf ich verstehe das einfach nicht, anstatt sich darüber zu freuen das die Söhne auf eigenen Beinen stehen eine eigene Familie gründen machen die immer wieder Terror. Das muss doch nicht sein sowas!!!!!! Was ist denn nur deren Problem???


Steffi0712

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Antwort auf Beitrag von DianaJUN2012

Ich glaube auch nicht dass ihr mann seine mutter anzeigen wird... Kontakt abbrechen vllt aber anzeigen? Glaub ich nicht.