Monatsforum Januar Mamis 2021

Urlaub während des Mutterschutzes?

Urlaub während des Mutterschutzes?

Zauberfee1985

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Hallo ihr Lieben. Ich bin zur Zeit im Mutterschutz, der geht bis 24.03. Mir stehen noch 27 Urlaubstage bis dahin zu, so wurde mir das gesagt und danach ist ja Elternzeit. Es ist noch ne Menge Resturlaub dabei von 2020 und neuer von diesem Jahr. Jetzt meine Frage: während des Mutterschutzes bin ich doch eh frei gestellt, da brauche ich doch nicht meinen Urlaub verbraten? Kennt sich da wer aus? War seit Feststellung der Ss im Beschäftigungsverbot, daher musste ich da auch keinen Urlaub nehmen. Liebe Grüße


Suomi

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Antwort auf Beitrag von Zauberfee1985

Während dem Mutterschutz braucht man keinen Urlaub nehmen. Wozu auch, Du darfst eh nicht arbeiten direkt nach der Geburt.


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Zauberfee1985

Dir wird im Mutterschutz auch noch Urlaub angerechnet also du bekommst 3/12 deines Jahresurlaubes von 2021 noch gut geschrieben


misses-cat

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Antwort auf Beitrag von Zauberfee1985

Dir wird im Mutterschutz auch noch Urlaub angerechnet also du bekommst 3/12 deines Jahresurlaubes von 2021 noch gut geschrieben


ClaireDeLune

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Antwort auf Beitrag von Zauberfee1985

Also auf meiner Abrechnung stehen die Urlaubstage. Da ich Beamtin bin verfallen die erst später. Habe für 2021 8 Tage Urlaub (Da ich schon ne Woche drüber bin kommt bestimmt noch was dazu, weil die 8 Wochen ja ab Geburt gelten) die verfallen im März 2023. Mein Resturlaub aus 2020, noch über 20, verfällt im März 2022. Das müsste bei dir ja auf der Abrechnung erkennbar sein. Ich frage mich aber auch wie das sein wird, wenn ich doch 2 Jahre in Elternzeit sein sollte, ob die dann wirklich verfallen... Ich beantrage vorerst 2 Jahre, halte mir aber die Option der Teilzeit nach einem Jahr offen.


BerryNin

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Antwort auf Beitrag von ClaireDeLune

Resturlaub verfällt nicht während des mutterschutzes. Das ist nicht rechtens. Der Urlaub muss dir auch nach der elternzeit gewährt werden, selbst wenn du ein zweites Mal schwanger wirst und erst nach 5 oder 6 Jahren in den Beruf zurück kehrst. Solltest du aus welchen Gründen auch immer nicht zurück kehren muss der Urlaub ausgezahlt werden.


CarmenMS

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Antwort auf Beitrag von BerryNin

Genau. Du musst den Urlaub nur nahtlos nach der Elternzeit nehmen. Bis dahin darf er nicht verfallen.


Zauberfee1985

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Antwort auf Beitrag von CarmenMS

Vielen lieben Dank für eure ganzen Antworten. ich rufe morgen nochmal bei meiner Chefin an. Gute Nacht


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von Zauberfee1985

Du mußt den Urlaub auch nicht direkt nach der EZ nehmen - der verfällt erst am Ende des drauffolgenden Jahres nach Ende der EZ. Also alle Zeit der Welt