Monatsforum Januar Mamis 2021

KiTa oder Tagesmutter für 2022

KiTa oder Tagesmutter für 2022

sarilou86

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Hallo zusammen, wenn der Beitrag nicht gewünscht ist - bitte überlesen : Ich möchte gerne für 1 Jahr in Elternzeit gehen. Sprich bis Januar 2022. Ich hab jetzt Vorstellungstermine in 3 Wunschkitas vereinbart & mich beim Katholischen Dienst gemeldet bzgl. Tagesmutter. Alle sagen mir - ui Januar ist schlecht. Wir nehmen gerne zum August an. Ja sorry das mein Sohn im Januar geboren wird... ... Hat jemand Erfahrungen mit sowas... besonders was wor noch machen können? Wir wohnen 100 km von unseren Eltern & Großeltern entfernt! LG


Suomi

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Antwort auf Beitrag von sarilou86

Falls Kita nicht klappt, werden wir auch auf eine Tagesmutter ausweichen müssen. Unser Kind kommt im Februar und in unserer Wunsch-Kita wurde uns gesagt, dass im Februar 2022 noch Plätze frei wären. August ist doch echt spät


sarilou86

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Antwort auf Beitrag von Suomi

die meinen August 2021 .. was mir eigentlich zu früh ist. Einen Platz bis Januar 22 könnte man nicht freihalten... Naja im Oktober / Novembet bekommen wir bescheid...


ClaireDeLune

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Antwort auf Beitrag von sarilou86

Vllt ne dumme Frage ^^ gilt die Elternzeit nicht erst 8 Wochen nach Geburt dann ein Jahr? Wäre das bei uns im Januar dann nicht der März bis Anfang April? Oder verstehe ich das falsch. Man bekommt sein Gehalt doch noch in den zwei Monaten nach der Geburt, oder? Klärt mich auf, wenn ich falsch liege, aber ich rechne die ganze Zeit mit Ende März, da der ET Ende Januar ist.


sarilou86

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Antwort auf Beitrag von ClaireDeLune

Äh meine Info ist: Mein erster Arbeitstag ist auch der erste Geburtstag vom Zwerg. Viell. bin ich aber auch falsch informiert .


Weltenbummlerin.30

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Antwort auf Beitrag von ClaireDeLune

Die Elternzeit beginnt am Tag nach dem Ende der Mutterschutzfrist und da hat man Anspruch bis zu 3 Jahre pro Kind drauf. Das Elterngeld Ist gesondert zu sehen und kann als Basis 12 Monate voll genommen weeden oder individuell auf 24 Monate 'gestreckt' werden je nachdem. Dann bekommt man aber auch nur die Hälfte. Je nachdem ob man evtl. In Teilzeit arbekten möchte oder nicht kann man sich das durchrechnen. Elterngeld bekommt man ab dem Tag der Geburt nach Kebensmonaten.das doofe hierbei ist, dass in den ersten acjt Wochen als 2 Monate das Mutterschutzgeld angerechnet bekommt. Und somit bekommt man nur 10 Monate Basiselterngeld, falls man sich hierfür entscheidet. Ich hoffe ich konnte das halbwegs erklären Liebe Grüße aus drm Dezember


CarmenMS

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Antwort auf Beitrag von Weltenbummlerin.30

Wenn ich dich richtig verstehe, hast du das falsch erklärt. Wenn man 1 Jahr Elternzeit nimmt, endet diese einen Tag vor dem 1. Geburtstag des Kindes. Die Mutterschutzfrist zählt in die Elternzeit mit rein! Viele Grüße von einer langjährigen Personalerin ;-)


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von CarmenMS

Richtig - Nachgeburtlicher Mutterschutz wird auf EZ und EG angerechnet. Der erste Arbeitstag ist also immer der 1., 2. oder 3. Geburtstag des Kindes - ausser ihr stückelt oder nehmt z.B. 13, 17 oder wieviele Monate auch immer und keine glatten Jahre. Bei Baisielterngeld gibt es also bis 01/22 Geld. Und die meisten Krippen, Kitas und auch Tagesmütter nehmen zum August die Kinder auf. Klar kann man seinen Anspruch auf Betreuung einklagen, ABER dann bekommt man fast garantiert keinen Platz in der Wunschkita, sondern in irgendeiner - und das sind meist die wo keiner sein Kind freiwillig hingibt - also z.B. in Problemstadtteilen. Meldet also lieber länger EZ beim AG an, denn für die ersten 24 Monaten müst ihr euch mit dem ersten Antrag festlegen, d.h. der AG muss einer Verlängerung nicht zustimmen, wenn keine Betreuung vorhanden ist, dann bleibt u.U. nur noch die Kündigung.


AnMe

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Antwort auf Beitrag von ClaireDeLune

Ich dachte auch 2 Monate normales Gehalt,dann 12 Monate Elterngeld. Aber die ersten beiden Monate werden mit dem Basis EG gerechnet,aber da du ja noch Gehalt bekommst wieder verrechnet. Also Arschkarte und du bekommst von der Elterngeldstelle nur 10 Monate BasisElterngeld.Habe mich auch schon mega darüber aufgeregt


LuisHasen

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Antwort auf Beitrag von sarilou86

Unser großer war auch bei der Tagesmutter, angefangen hat er im Dezember, war kein Problem. Mal gucken, wie es diesmal wird. Ich weiß, dass unsere Kita da flexibel ist, von daher bin ich ganz positiv gestimmt.


Mumofthree

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Antwort auf Beitrag von LuisHasen

Mein "grosser" hat im Dezember Geburtstag. Also auch nicht viel besser. Anmeldung war zu August. Habe in der Kita aber Bescheid gesagt das wir die Eingewöhnung auch im November machen könnten, weil ich eh noch zuhause bin. War bei uns kein Problem...


CarmenMS

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Antwort auf Beitrag von sarilou86

In unserer Krippe (ist nur eingruppig) wird jeden Monat maximal ein Kind aufgenommen und eingewöhnt. In Ba-Wü ist eine Eingewöhnungszeit von 4 Wochen normal. Und da konzentriert sich die Bezugserzieherin eben auf das Eingewöhnungskind. Ich frag mich, wie das dann funktionieren soll wenn im August plötzlich viele Kinder auf einmal eingewöhnt werden? Das ist doch für die Kinder auch nicht so toll, oder? Meine Tochter kam mit 1 in die Krippe im November 2019. Mir wäre Januar 2020 lieber gewesen, aber der Platz war vergeben. Tochter 2 vermutlich mit ca 15 Monaten. +/- 1 Monat, je nach Verfügbarkeit. Diesmal nehme ich 1,5 Jahre Elternzeit.


LuisHasen

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Antwort auf Beitrag von CarmenMS

Hier nebenan in der Kita, mein Sohn geht in eine andere, ist es so, dass zwar offiziell alle zum 1.8. Einen Platz kriegen, die Eingewöhnung aber im 2- oder 3-wochenrhythmus ist und wenn man Pech hat, ist man dann im November dran. Aber den Platz hat man offiziell im August


Jessi05

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Antwort auf Beitrag von sarilou86

Ich kann dir sagen das es überall unterschiedlich läuft. Ich bin Erzieherin in NRW und das reguläre Kindergartenjahr startet immer zum August wenn die "Großen" in die Schule kommen und Platz für die neuen machen. Dann sind immer die meisten Plätze frei und es werden dementsprechend viele Kinder aufgenommen. Nichtsdestotrotz werden innerhalb des Kitajahres noch Kinder aufgenommen wenn a) ein Kind die Kita z.B. wegen Umzugs verlässt und so ein Platz frei wird ( hier wird dann geschaut was für einen Platz das Kind hatte, über oder unter 3 Jahren, Vollzeit oder Teilzeit) oder b) ein Rechtsanspruch geltend gemacht wird. Dann ist es Trägerabhängig wie die Vergabe der Kitaplätze verläuft. Einige Träger nehmen nach dem Prinzip auf " wer zuerst kommt malt zuerst". Wer also jetzt schon für 2022 anmeldet bekommt eher einen Platz. Bei dem Träger wo ich arbeite ist es anders. Wir haben eine Anmeldzeit von z.b Januar bis März wenn wir genau wissen wie viele Plätze wir frei haben. In diesem Zeitraum können sich die Eltern online anmelden und müssen dabei einige Angaben machen Z.B ob beide Eltern arbeiten und mit wie vielen Stunden. Anhand dieser Angaben werden nach einem Kriterienkatalog Punkte vergeben. Die Eltern mit den höchsten Punkten bekommen zuerst einen Platz und danach halt die jeweils kleinere Zahl. So bekommen z.b Eltern die beide Berufstätig sind eher einen Platz als eine Familie wo nur einer Arbeiten wird.