Monatsforum Januar Mamis 2021

Elternzeitantrag

Elternzeitantrag

Weihnachtsstern24

Hallo meine Lieben, ich habe gestern von meinem Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit zugeschickt bekommen. Nun ist mir nicht ganz klar ab wann die Elternzeit beginnt. Mit dem ET oder mit Ende des Mutterschutzes? Wenn mein ET am 11.01. ist, dann würde mit dem Tag doch auch die Elternzeit beginnen? Und Ende würde diese dann (ich will 6 Monate Elternzeit nehmen, danach gehe ich in Teilzeit aber mit Homeoffice) am 10.07.? Vielleicht könnt ihr mir helfen oder habe ich einfach einen Denkfehler? Danke!

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Weihnachtsstern24

Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

Dann habe ich noch eine Frage zum Elterngeld. Elterngeld wird dann ja erst nach dem Mutterschutz bezahlt, das heißt ich würde nur 4 Monate Elterngeld bekommen. Wenn ich gerne 6 Monate Elterngeld erhalten würde, muss ich dann 8 Monate Elternzeit beantragen?


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

Ich dachte immer die Elternzeit beginnt erst 8 Wochen nach der Entbindung, sprich mit Beendigung der Mutterschutzfrist.


Sandimausi

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Genau eigentlich nach Beendigung der Mutterschutzfrist


CarmenMS

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An sich ja. Aber Die Zeit ist quasi beides. EZ und MuSchu in einem. Wenn man 2 Jahre EZ beantragt, endet diese am Tag vor dem 2. Geburtstag, nicht am Tag vor dem Ende des MuSchu.


KielSprotte

Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

Vorsicht Falle!!! 1. Du mußte dich mit der ersten EZ-Anmeldung für die ersten 24 Monate festlegen, d.h. wenn du feststelltst, dass du doch länger / anders EZ haben willst, KANN dein AG zustimmen, MUSS es aber NICHT! 2. Ich gehe davon aus, dass du jetzt VZ arbeitest, wenn du nach der EZ auf TZ gehst, ist der VZ-Vertrag futsch. Ich würde für mdst. 24 Monate EZ anmelden und dann in der EZ TZ arbeiten (kannst bei EG-Plus bis zu 30 Std./Woche arbeiten). ABER achte darauf, dass du einen zweiten Vertrag über die TZ bekommst, indem steht, dass es sich um einen Vertrag innerhalb der lfd. EZ handelt und dein eigentlicher VZ-Vertrag nicht berührt wird. Ich hoffe, das ist alles für dich verständlich?!


Weihnachtsstern24

Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Ja genau, also mein Teilzeitvertrag ist quasi befristet und nur ein Zwischenvertrag. Der Vollzeitvertrag bleibt bestehen, ruht aber nur. Aber ich bin so verunsichert mit dem Beginn der Elternzeit, ich weiß nicht was ich dort eintragen soll...


KielSprotte

Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

Aber auf welcher Grundlage befristet? Du must nach EZ-Ende deinen VZ-Vertrag wieder erfüllen oder den Vertrag ändern. "Zwischenvertrag" geht eigentlich nur innerhalb der EZ, nicht danach.....oder hast du Brückenteilzeit? EZ Beginn ist der tatsächliche Entbindungstag, kannst du jetzt also noch nicht ausfüllen.


CarmenMS

Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Das stimmt so nicht ganz. Ich bin seit 10 Jahren Personalerin, mittlerweile als Vorgesetzte meines Teams. Klar kann man befristet reduzieren. Das ist dann kein neuer Vertrag, nur ein befristeter Änderungsvertrag. Sowas geht, zur Betreuung der Kinder, eigentlich immer (s. Teilzeitbefristungsgesett TzBfG). Man gibt dann an wie lange und danach greift die Vollzeit wieder oder man verlängert die Teilzeit.


LuisHasen

Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

Du brauchst das Geburtsdatum, nicht den et. Der zählt für die Anträge nicht mehr.


MaLou78

Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

Frage wo habt Ihr den Antrag her bzw was genau habt Ihr im Internet eingegeben. Das Amt für Erziehungsgeld hat bei uns geschlossen, telefonisch erreiche ich niemanden, aber ich muss Ihn langsam auch mal Ausfüllen. Kann mir jemand evt eine Internerseite vorschlagen, wo ich den Antrag ausdrucken kann. LD MaLou


Weihnachtsstern24

Antwort auf Beitrag von MaLou78

Also ich habe den Antrag von meinem Arbeitgeber zugeschickt bekommen. Ich schreibe jetzt den ET rein und kreuze an, dass ich die Geburtsurkunde nachreiche. Ich weiß sonst nichts mit dem Antrag anzufangen


Benutzername17

Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

Ui ui ui, so viel Unwissenheit und Ratschläge. Für deine Fragen ist deine Personalabteilung zuständig, frag da bitte einfach nach, wenn du unsicher bist. Die EZ ist ein vom Arbeitgeber gegebener "Sonderurlaub". Demnach gibt es hierfür keine Anträge im Internet von Behörden. Die haben damit nichts zu tun. Es ist etwas, was du mit deinem AG ausmachst. Jeder Elternteil kann bis zu 36 Monate EZ nehmen. EZ beginnt nach der Mutterschutzfrist. Das sind normalerweise 8 Wochen nach der Geburt (außer Kind ist Frühchen oder Mehrling). Die EZ ist 7 Wochen vor Antritt beim AG zu beantragen. Daher hast du nach der Geburt genau eine Woche Zeit um den Antrag bei der Personalabteilung einzureichen. Du brauchst dir jetzt also noch keinen Stress machen. ;-) Wenn du während der EZ in TZ arbeiten möchtest, kannst du das direkt im Antrag vermerkten. Wie lange möchtest du denn TZ arbeiten? Ab dem 6.Monat bis? Du könntest max 30 Monate noch TZ arbeiten ohne dein VZ Arbeitsvertrag (der in der EZ ruht) zu verlieren/zu kürzen. Wichtig ist zu wissen, dass EZ und Elterngeld nicht das gleiche ist. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, die du bekommst, weil du nicht arbeitest oder weniger arbeitest. Du kannst also in den ersten Monaten, wo du nicht arbeitest Basiselterngeld beantragen und dann die restlichen Monate EG Plus. Denn wie schon gesagt, beim EG Plus kannst du bis zu 30 Std arbeiten ohne dass die das EG auf deinen Lohn angerechnet wird.


Weihnachtsstern24

Antwort auf Beitrag von Benutzername17

Mit dieser Aussage habe ich das so verstanden, dass ich es jetzt beantragen muss

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Sandimausi

Antwort auf Beitrag von Benutzername17

Klasse , Benutzername17..besser hätte ich's nicht schreiben können :)


Sandimausi

Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

Du kannst die Elternzeit innerhalb der 1. Woche anmelden, wo dein Baby auf der Welt ist. Also wenn du im Anschluss der Mutterschutzfrist gleich in Elternzeit gehen willst. Mein Freund muss es 7 Wochen vor ET machen, da er gleich in Elternzeit geht, wenn die Kleine kommt.


misses-cat

Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

Ja das ist etwas trickie, die ersten acht Wochen NACH der Geburt hast du Mutterschutz und darfst vom Gesetzgeber her eh nicht arbeiten, deshalb hast du bis eine Woche nach der Geburt Zeit den Elterngeldantrag einzureichen. Jetzt kannst du ihn noch gar nicht einreichen weil dein Kind genauso gut zwei Wochen vor ET oder danach geboren werden kann


Benutzername17

Antwort auf Beitrag von Weihnachtsstern24

Wo genau steht, dass du es jetzt beantragen sollst? Hab ich jetzt nicht gesehen Da steht, du musst es 7 Wochen vor EZ Beginn beantragen. Wenn du also angestellt bist und direkt nach dem Mutterschutz in EZ gehen möchtest, dann ist das (bei normalerweise 8 Wochen MuSchu) 1 Woche nach Geburt. Wenn der Papa EZ nehmen möchte, der ja keinen MuSchu hat, muss er es direkt 7 Wochen vor Geburt ansagen. Du selbst hast aber noch die 8 Wochen zwischen Geburt und EZ in der du dann ganz in Ruhe den Antrag abgeben kannst. Also keinen Stress. Und wie gesagt, der AG kann dir hier Auskunft geben. PS: Natürlich solltest du dem AG jetzt schon grob sagen, was du vorhast und wann du ca. wie wiederkommen willst. Immerhin muss er sich um eine EZ Vertretung kümmern. Aber der eigentliche Antrag mit der genauen Festlegung in den ersten 2 Jahren, muss erst 7 Wochen vor EZ Beginn vorliegen. :-)