Monatsforum Januar Mamis 2021

Elternzeit

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Tanni311

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Hallo Mädels Mal ne blöde Frage aber ich stelle jetzt den schriftlichen Antrag an meinen Arbeitgeber dass ich ein Jahr EZ nehme da ich heute das Zeugnis vom gyn bekommen habe über den mutmaßlichen ET . Der bleibt beim 29.1 Also stelle ich den Antrag bis 30.1.22 ? Oder 29.1.22 ? Oder zieh ich die acht Wochen Mutterschutz danach noch ab ? Sorry aber ich Blick langsam nicht mehr durch - elende Bürokratie


LuisHasen

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Antwort auf Beitrag von Tanni311

Du brauchst das genaue Geburtsdatum, sprich du kannst den Antrag jetzt noch nicht fertig ausfüllen.


Mama112017

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Antwort auf Beitrag von Tanni311

Hi, bei einem Jahr EZ ist der erste Geburtstag deines Kindes auch dein erster Arbeitstag. Daher würde bei Et 29.01. deine Elternzeit bis 28.01. gehen. Letztendlich ist jedoch das tatsächliche Geburtsdatum relevant für den Zeitraum :-)


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Tanni311

Ich habe geschrieben dass der voraussichtliche Entbindungstermin dann und dann ist und dann einfach geschrieben,dass ich ab dann 1 Jahr Elternzeit nehmen möchte.


Tanni311

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Antwort auf Beitrag von Tanni311

Ja ich weis ich kann den eigentlich noch nicht ausfüllen , soll (!!!) es aber jetzt nun mal schriftlich bei meinen Arbeitgeber beantragen. Soll also nen Zweizeiler verfassen . Okay ich danke euch! LG


KielSprotte

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Antwort auf Beitrag von Tanni311

Was du sollst, kann dir egal sein. Innerhalb von einer Woche nach Geburt musst du deine EZ mitteilen (nicht beantragen). Das mit dem einen Jahr würde ich mir überlegen, du musst dich für die ersten 24 Monate festlegen und wenn es dann u.U. mit der Betreuung nicht klappt, kann dein AG von dir verlangen, dass du wieder arbeitest, d.h. er muss einer Verlängerung nicht zustimmen. Ich würde lieber 2 Jahre anmelden und im 2. Jahr dann TZ in EZ anmelden. Überlege dir das mal.


Katja20

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Antwort auf Beitrag von KielSprotte

Genauso habe ich es auch gemacht, es ist viel stressfreier in der Zukunft, wie nach 1 Jahr wieder arbeiten zu müssen.