Meine Nachbarin ist auch in Elternzeit!
Ihre endet am 9. Oktober, jedoch geht sie auf ihren eigenen wunsch erst wieder im Januar arbeiten! Das heißt sie bekommt dort kein Geld!!!
Steht Ihr Kindergeldzuschlag, Wohngeld...etc zu??
Meine elternzeit endet am 12.01 und ich gehe am 1.2.2013 arbeiten, habe ja den ganzen februar kein Geld, da das selbe, kann ich was beantragen????
Bin jetzt schon bei ettwas zu sparen und wir bekommen noch im august geld von einer versicherung. das leg ich mir schonmal weg!
Kennt sich jemand aus???
Antwort auf Beitrag von littlepups
Also wenn sie alleinerziehend ist dann glaube ich ja, ohne Einkommen, wenn keine Kinderbetreuung möglich ist. Ansonsten nein, bekommt sie nichts. So ist mein Wissensstand. Lasse mich gerne eines besseren belehren ;-) lg
Antwort auf Beitrag von dima2309
Nein sie ist nicht alleinerziehend! 1 Einkommen gibt es noch! Sie fragte mich heut....
Antwort auf Beitrag von littlepups
Das wird aufs Einkommen berechnet. Je nachdem wie viel ihr Mann verdient könnte sie trotzdem Wohngeld bekommen.
Antwort auf Beitrag von littlepups
Das hängt vom Einkommen ab - egal ob alleinerziehend oder nicht. Die Höhe ist aber regional unterschiedlich wegen dem Mietspiegel etc. Den Antrag stellen kostet ja nix, also würde ich es auf jeden Fall probieren. Liebe Grüße, Littlecreek
Antwort auf Beitrag von Littlecreek
Okj sag ich ihr und in unserer situation??? Wo das geld nur im Februar fehlt???? ( bekomme lohn ja erst ende des monats) Kann ich das auch für ein Monat beantragen????
Antwort auf Beitrag von littlepups
natürlich kannst du das auch für einen Monat beantragen - hol dir, was dir zusteht
Antwort auf Beitrag von littlepups
wo wohnst du gibt's bei euch vllt Landeserziehungsgeld?
Antwort auf Beitrag von Steff1987
Hamburg... wo erkundige ich mich am besten?
Antwort auf Beitrag von littlepups
bei uns müsstest du ins Landratsamt zur Wohngeldstelle.
Antwort auf Beitrag von littlepups
Oder seh ich das falsch! Elterngeld bekomm ich zuletzt am 12.12 das ist dann bis zum 12.01 und danach erst wieder einkommen ende Februar( Gehalt)
Antwort auf Beitrag von littlepups
Landeserziehungsgeld gibt's in Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen. Es ist einkommensabhängig und davon abhängig wieviele Kinder es sind. Es wird im Anschluß an das Elterngeld gezahlt. In Hamburg gibt es das nicht soweit ich weiß. Dafür haben wir hier in Bayern keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz. Und die Untersuchungen im gelben Heft müssen gemacht werden. Auch diese sind hier gesetzlich vorgeschrieben. Liebe Grüße, Littlecreek