Monatsforum Dezember Mamis 2022

Beschäftigungsverbot Einzelhandel

Beschäftigungsverbot Einzelhandel

Sy1999

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Hallo ihr Lieben, Habe eine Frage zum Thema Beschäftigungsverbot. Meine Arbeitskollegin hat es vom Arbeitgeber bekommen vor ca 1-2 Monaten aufgrund von Corona. Bin derzeit Krankgeschrieben weil ich an Übelkeit und Brechen leide und mein Kreislauf abgesackt ist unter der Dusche (klar ist mir das bewusst das ich nicht krank bin sondern schwanger und das diese Symptome normal sind!) Dazu kommen leider auch noch Kreuzschmerzen hinzu die schlimmer werden wenn ich Sitze oder stehe. Arbeite im Einzelhandel und habe leider nicht die Möglichkeit immer zu sitzen. Wie sind eure Erfahrungen?


Regenbogenfarben

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Antwort auf Beitrag von Sy1999

Hat Dein AG denn eine Gefährdungsbeurteilung gemacht? Dazu ist er verpflichtet und wenn sie negativ ausfällt und kein alternativer - sicherer - Arbeitsplatz zur Verfügung steht, erteilt er ein betriebliches BV. Ein individuelles (= ärztliches BV) kommt nur in Betracht, wenn ein Weiterarbeiten das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind gefährden würde und keine Umstände vorliegen, die eine Krankschreibung begründen würden. Eine Krankschreibung geht einem individuellem BV also immer vor. Unabhängig davon, wie die Gefährdungsbeurteilung Deines AG ausgefallen ist oder ausfällt ( und damit ggf. Ein betriebliches BV in Betracht käme), klingt es bei den von Dir beschriebenen Umständen nicht danach, dass ein ärztliches BV in Betracht käme…


Momo1896

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Antwort auf Beitrag von Sy1999

Ich bin im Beschäftigungsverbot aus meinem Bürojob. Ich kann nicht lange (ab 3 Stunden wirds fies) sitzen/stehen ohne Bauchziehen zu kriegen. Da mein Kreislauf dann auch gezickt hat, hat der Arzt mich überredet dass es besser für mich und das Würmchen wäre ins Beschäftigungsverbot zu gehen. Mit dem Arzt drüber zu sprechen kann sicher nicht schaden. Bei mir kam aber auch dazu, dass mehrere Krankschreibungen hintereinander für alle meine Kollegen ein Desaster gewesen wäre und der Arbeitgeber daher dankbar für die klare Einschätzung vom Arzt war.


sweeetsunny

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Antwort auf Beitrag von Sy1999

Hallo, anscheinend hast du mit deinem Chef über die Schwangerschaft noch nicht geredet? Das BV im Einzelhandel wegen COVID gilt immer noch. Also wenn man zu viel Kundenkontakt hat und nicht auf eine Stelle in die Verwaltung oder im Lager versetzt werden kann, stellt dir dein Chef im Normalfall ein BV aus. Das ist zumindest bei uns so. Die Grundlage dazu schicke ich gleich Mal mit dazu: https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-mutterschutz.php Wenn du auf dieser Seite auf den Link hier gehst, kann man das ganze nachlesen. Informationen zum Mutterschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARSCoV- 2/COVID-19(PDF) Und das hat sich im April auch verlängert und gilt immernoch Liebe Grüße aus dem Februarbus


Elanya

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Antwort auf Beitrag von sweeetsunny

Ich habe an der Anmeldung aber auch viel Kundenkontakt als TFA und wir haben bei uns keine Maslenpflicht mehr und bin auch nicht im BV..man kann sich selbst ja nach wie vor etwas schützen und die Supermärkte haben besseren Spuckschutz und Klimageräte als bei mir zb in der Praxis


Sy1999

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Antwort auf Beitrag von sweeetsunny

Hallo, mein Chef weis bereits Bescheid jedoch meinten die das er derzeit nicht so wäre und die Zahlen „zu niedrig“ sind. Habe mir den Anhang auch angesehen er meinte das es nicht stimmt


sweeetsunny

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Antwort auf Beitrag von Elanya

Ich habe im Verkauf keinen Spuckschutz wenn mir einer zu nahe kommt oder mich anspuckt, habe ich keinen Schutz, da ich mitten im Verkauf arbeite. Selbst wenn ich an der Kasse wäre gibt es immernoch Kunden die keine Grenzen kennen. Aber bisher ist das zum Glück eher selten der Fall. Klimagerät würde ich mir auch wünschen aber wenn ich in meiner Abteilung bin dann schwitze ich, falls ich dann hinter in die kühle Abteilung gehe dann erfriere ich xD In meiner anderen Arbeit darf ich nicht mal mehr an den Kassenschalter gehen, der mit Panzerglas geschützt ist aber wenn die Chefen der Meinung sind, dass ich HO oder BV nehmen soll, dann sage ich nicht nein ;)


sweeetsunny

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Antwort auf Beitrag von Sy1999

Er will sich anscheinend nur vor den Papierkram drücken und Angst, dass du fehlst ;) Ich habe hier zwei Arbeitgeber an der Hand und beide gehen nach diesem schreiben, da dieses im April verlängert wurde :) Aber es steht ja auch drin, wenn dein Chef der Meinung ist, dass du gut genug geschützt bist in seinem Betriebt, dann muss er dir auch kein BV erteilen ;) Bei mir ist das etwas anders. Einmal arbeite ich beim Staat, da wird ja immer ganz genau drauf geschaut und dann im EH da ist zwar noch nie wirklich jemand angesteckt worden soviel ich weiß, aber man hat halt doch täglichen Kundenkontakt bei uns mit bis zu 800 Leuten.