Hallo, hat jemand von euch 12 Wochen Mutterschutz bekommen aus einem anderen als "Behinderung" "Frühgeburt" oder "Zwillinge"?
Antwort auf Beitrag von Kreidezeit
Das MuSchG sieht den verlängerten Mutterschutz nur in den von Dir genannten Gründen (med. Frühgeburt, Mehrlinge, Behinderung) vor (§ 3 Abs. 2 S. 2 MuSchG). Andere Gründe gibt es also nicht.
Antwort auf Beitrag von Kreidezeit
Hallo, ja. Es gibt noch einen anderen Grund und zwar eine sogenannte "Mangelgeburt". Meine Tochter kam 37+0 zur Welt, also pünktlich kein Frühchen mehr. Allerdings hatte sie ein Geburtsgewicht von 2340g. Alles unter 2500g (egal welche SSW) gilt als Mangelgeburt und man kann 12 Wochen Mutterschutz beantragen. Bei uns war es ein bisschen schwierig an die Bestätigung der Mangelgeburt zu kommen. Weder Kinderarzt noch Geburtsklinik haben es ausgestellt, in der Kinderklinik war es letztendlich kein Problem. Die kannten sich dort aus. Bei der KK eingereicht und ich habe 12 Wochen Mutterschaftsgeld bekommen. Viele Grüße Lena
Antwort auf Beitrag von Lena0105
Die Mangelgeburten fallen unter den Begriff der medizinischen (!) Frühgeburten (unter 2,5 kg und/oder vor 37+0 geboren mit fehlenden Reifezeichen/erhöhter Pflegebedarf), vgl. hier: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/sommer-sgb-v-sgbv-24i-mutterschaftsgeld-2841-definition-fruehgeburt_idesk_PI42323_HI11800712.html
Antwort auf Beitrag von Kreidezeit
Hallo aus dem April. Ja ich hatte 12 Wochen wegen dem Kaiserschnitt. Das ist auch ein Grund. Liebe Grüße
Antwort auf Beitrag von Larissi34
Hey Larissi, Das ist ja spannend...einfach so nach Kaiserschnitt? Oder wegen Komplikationen?Und wo hast du das dann beantragt?
Antwort auf Beitrag von Kreidezeit
Noch eine kleine Anmerkung zu meinen Beiträgen oben: Diese beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland. Wie es in anderen Ländern aussieht mit der Mutterschutzzeit, weiß ich nicht bzw. habe ich bisher nie recherchiert (in Deutschland ist zB eine Kaiserschnittgeburt allein kein Grund für eine verlängerte Mutterschutzzeit). Alles Gute!
Antwort auf Beitrag von Kreidezeit
Ich habe auch 12 Wochen. Das mit der Behinderung beim Kind ist ja auch ein bisschen "schwammig". Ich hätte bis vor ein paar Monaten unter Behinderung verstanden, dass es sich um eine geistige Behinderung oder eine körperliche, die langfristige Einschränkungen mit sich bringt, handelt. Unsere Tochter kam mit einem behandlungsfähigen Herzfehler, der sie aber langfristig nicht groß einschränken wird zur Welt. Ich habe nun wie gesagt 12 Wochen, a gekreuzt ist Behinderung...
Antwort auf Beitrag von Maluna
Bei uns ist das normal nach Kaiserschnitt ( lebe in Österreich) wies in Deutschland ist das weiß ich dann nicht. Dachte das ist sicher bei euch auch so. Wir bekommen eine Bestätigung das es ein Kaiserschnitt war das geht zur Krankenkasse und fertig sozusagen. Hatte meinen 3.Kaiserschnitt und das war bei allen gleich. Liebe Grüße