Monatsforum Dezember Mamis 2013

Blicke nichts mehr durch..

Blicke nichts mehr durch..

Kuesschen1990

Hallo Mädels, ich habe mal eine frage wegen dem Elterngeld.. Und zwar ich habe gelesen das wenn man Harz 4 bekommt dann gibt es kein Elterngeld??? Ich blicke da nichts mehr durch... Wie wird es dann weiter gehen??? Wohne mit dem Vater meines Kindes zusammen er sucht gerade arbeitet hat einen Aushilfsjob auf 400 €. Und nun kein Plan wie es weiter geht... Kann mir da jemand helfen bitte und mir sagen was ich bekomme??? Danke schon einmal.


Patchwork

Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Also..du bekommst kein Mutterschaftsgeld von der KK, da du keinen Job hast..aber du bekommst definitiv Elterngeld. Dabei wird das Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Hast du da mal gearbeitet, bekommst du vom Durchschnittsgehalt glaube 67 %. Warst du immer arbeitslos bekommst du den Mindestsatz von 300 Euro. Das steht jedem zu, der sein Kind zu Hause selbst betreut.


Kuesschen1990

Antwort auf Beitrag von Patchwork

Doch Mutterschaftsgeld habe ich bekommen weil ich in Teilzeit gerarbeitet hatte bis zum 31.10.2013. Ich hatte gelesen gehabt das Harz 4 empfänger kein Elterngeld bekommen.


Kuesschen1990

Antwort auf Beitrag von Patchwork

Doch Mutterschaftsgeld habe ich bekommen weil ich in Teilzeit gerarbeitet hatte bis zum 31.10.2013. Ich hatte gelesen gehabt das Harz 4 empfänger kein Elterngeld bekommen.


mirico11

Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Doch das bekommst du, du musst es auf jeden Fall beantragen. Es wird aber angerechnet beim Alg2.


poppyerdbeere

Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

also bei unserem ersten.kind hatten wir auch harz 4 und haben aber rlterngeld bekommen...also müsstet ihr das ja dann auch bekommen!!! nur so ider so es wird angerechnet also was.ihr an elterngeld bekommt zahlt euch das harz4 amt nicht mehr genauso wie beim kindergeld


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Ich schleich mich mal aus dem novemberbus ein :) Da ich Mitte der Schwangerschaft in eine andere Stadt zu meinem Freund gezogen bin musste ich kündigen, hatte aber ein beschäftigungsverbot also hab ich kein ALG oder sonst was bekommen da ich ja den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Bekomme aber Elterngeld, das ist ein Mindestsatz von 300€. Und den bekommst du aufjedenfall auch! :)


motte2013

Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Dir steht bei Hartz 4 Bezug der Mindessatz von 300 Euro im Monat zu und wird aber auf dein Alg 2 angerechnet. Zudem hat dein Baby auch Anspruch auf Hartz4 und hier wird dann das Kindergeld vom Satz abgezogen. Was im Emdeeffekt bei euch über bleibt, kann ich leider nicht sagen. Aber Elterngeld bekommst definitiv.