Monatsforum August Mamis 2017

Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

Mama-Peach

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Guten mirgendwie ihr lieben. Diese Woche waren wir beim Jugendamt und haben die Vaterschaft anerkennen lassen und das Sorgerecht beantragt. Wieder einen Schritt geschafft. Hat das von eich schon jemand gemacht?


Romiibebii

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Antwort auf Beitrag von Mama-Peach

Muss man das machen ? :o


Mama-Peach

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Antwort auf Beitrag von Romiibebii

Da wir nicht verheiratet sind, ja. Kann man aber auch nach der Geburt machen.


0817mama

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Antwort auf Beitrag von Mama-Peach

Oh, weil man nicht verheiratet ist, muss man das machen??!! Wusste ich auch nicht. Was für Papiere benötigt man da?


Mama-Peach

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Antwort auf Beitrag von 0817mama

Damit der Vater Recht (und Pflichten) hat. Und so steht er auch auf der Geburtsurkunde als Vater drauf. Sonst bist dualleinerziehend. Aber das kann auch nachträglich nach der Geburt gemacht werden. Wenn ihr schon wisst was es wird und wie der Wurm heißen soll, dann können sie auch einen Namen eintragen. Aber dafür ist ja noch Zeit.


PrinzessinLeya

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Antwort auf Beitrag von 0817mama

Also bei unserem ersten Kind waren wir auch noch nicht verheiratet und mein Mann stand trotzdem in der Urkunde obwohl wir nicht beim Jugendamt waren.


Brinibieni82

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Antwort auf Beitrag von Mama-Peach

Wir werden es auch noch machen. Haben uns in der ersten ss totgelacht,weil auf dem ersten formular mein freund als beteiligter unterschreiben musste und dann beim 2ten formular stand vater :))))


Mama-Peach

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Antwort auf Beitrag von Brinibieni82

Naja, n bisschen beteiligt war er ja. :-)


Brinibieni82

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Antwort auf Beitrag von Brinibieni82

Ja klar ;) war nur so witzig,weil bei mir stand mutter und bei ihm beteiligter.


Paula26

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Antwort auf Beitrag von Mama-Peach

Ja wir haben erst ende Mai einen Termin bekommen ;) da müssen wir auch noch hin! War mir sehr wichtig sonst hat der Vater nichts zu melden das wollten wir beide nicht so wirklich vor allem am Anfang...


Lovie

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Antwort auf Beitrag von Mama-Peach

Wenn man nicht verheiratet ist, aber möchte, dass der Vater in der Geburtsurkunde steht, dann reicht die Vaterschaftsanerkennung. Es ist dabei übrigens vollkommen unerheblich (fürs Amt) ob er tatsächlich der biologische Vater ist. Möchte man außerdem, dass der Vater auch das Sorgerecht hat, sind noch zwei drei Formulare nötig. Ist alles Kein großer Aufwand. Man braucht von beiden Eltern die Geburtsurkunde, Personalausweis und den mutterpass. Wir machen es wieder vor der Geburt, danach hab ich besseres zu tun als bei Behörden zu sitzen, außerdem kann so der papa auch gleich den papierkram zur Geburtsurkunde vom Kind erledigen solange die mama und baby noch im kh sind. :-)


Happy87

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Antwort auf Beitrag von Mama-Peach

Schleiche mich mal aus dem Juni ein. Wir haben das auch schon fertig, denn falls dir selber z.B. bei der Geburt was passieren sollte und das alles ist vor der Geburt nicht geklärt, kommt das Kind automatisch erst in eine Pflegefamilie, bis von einem Gericht geklärt wurde,dass dein Freund der Vater ist und er sich um das Kind “kümmern darf“. Und laut Aussage bei unserem Jugendamt kann das manchmal Tage, Wochen oder auch Monate dauern, bis das geklärt ist. Und die Großeltern bekommen das Kind auch nicht automatisch, weil man nicht davon ausgeht,dass das Verhältnis zu ihnen gut war im Vorfeld und es dein Wille ist,dass sie sich kümmern.


Holle123

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Antwort auf Beitrag von Mama-Peach

Wir haben das auch schon erledigt. Ging super schnell. Wir brauchten auch nur unsere Personalausweise und den Mutterpass. Bin froh, dass wir das jetzt schon hinter uns haben :)


Giulia.A

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Antwort auf Beitrag von Mama-Peach

Huhu Aber jetzt bin ich verwirrt..seit 2012?! Ist doch das Gesetz draußen, dass der Vater nach der Anerkennung automatisch das geteilte Sorgerecht hat mit der Mutter ?! Nur wenn sie es nicht möchte muss sie das alleinige Sorgerecht einklagen. Das wurde damals gemacht damit die Väter mehr Rechte haben weil es eben Väter gibt die sich kümmern wollen aber die Mütter ein bisschen am Rad drehen... Hat sich das wieder geändert oder wie? Lieben Gruß


amissa

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Antwort auf Beitrag von Giulia.A

Gott sei dank nicht - das wäre ja fast 'ne Todesfalle für alle Mütter und Kinder, die aus finanziellen Gründen gezwungen sind, die Vaterschaft feststellen zu lassen, wo der Vater aber auf keinen Fall das Sorgerecht haben sollte. Die Neuregelung von 2013 (nehme mal an, die meinst du) besagt nur, daß der Vater jetzt ein Recht hat, das gemeinsame Sorgerecht auch einzuklagen (vorher konnte er gegen den Willen der Mutter ja gar nichts machen) - aber bevor er da "mitmischen" (bzw. im Zweifelsfall aufmischen) kann, überprüft dann erstmal ein Gericht, ob da nicht was gravierendes gegen spricht.