Monatsforum August Mamis 2017

Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot

Urlaubsanspruch Beschäftigungsverbot

Augustkind2017

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Mein Arbeitgeber hat mir im Januar 2017 ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Im Mutterschutz bin ich jetzt seit dem 23.06.2017. Habe ich Anspruch auf meinen Urlaub für Januar bis einschließlich Ende des Mutterschutz? Oder verfällt der Urlaub? Vielen Dank für eure Rückmeldung!


Skorpion86

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Antwort auf Beitrag von Augustkind2017

Das habe ich mich auch schon gefragt. Habe noch nicht direkt nachgefragt, aber wahrscheinlich wird es bei uns (KiTa) so laufen, dass ich von den ca 25 Tagen die mir von Beginn des BV bis zum Ende des Mutterschutz zustehen die Betriebsferien und Brückentage wie alle anderen auch nehmen muss und der Rest steht mir dann noch zu. Genau weiß ich es aber noch nicht.


Murmel2017

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Antwort auf Beitrag von Augustkind2017

Frag mal lieber im Experten Forum bei Frau bader


Augustkind2017

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Antwort auf Beitrag von Murmel2017

Ja danke habe die Frage bei Frau Bader auch gestellt :)


MetalMama21

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Antwort auf Beitrag von Augustkind2017

Das ist eine sehr gute Frage, diese wollte ich heute auch mit meinem Chef besprechen, der ist aber leider im Urlaub. Er hat mich im Januar auch durch unseren Betriebsarzt ins Beschäftigungsverbot geschickt, eigentlich ist es so das du deinen Restulaub und deinen Urlaub bis beginn Elternzeit zu steht, du darfst ja nicht benachteiligt werden. Ich hoffe ich täusche mich nicht. Wäre wirklich tragisch. hier ein Auszug: Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) § 17 Urlaub (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. (3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten. (4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.


MetalMama21

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Antwort auf Beitrag von MetalMama21

Ein für mich wichtiger Satz zum Thema Kürzen um 1 /12: "Der Arbeitgeber, der von der Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen möchte, muss dies jedoch beizeiten tun. Anzuraten ist hierbei, die vorzunehmende Kürzung schon in einem Schreiben vorzunehmen, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Elternzeit bestätigt." Ich denke wenn er dies nicht tut steht dir alles zu.


Lieschenmueller

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Antwort auf Beitrag von Augustkind2017

Dein Urlaubsanspruch steht dir auch noch nach deiner elternzeit zu! Ich kann meinen z.B. noch nach der Elternzeit nehmen den ich anteilig habe da ich seit dem 01.04 im BV bin.


Augustkind2017

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Antwort auf Beitrag von Lieschenmueller

Danke! Hat dir der Arbeitgeber oder der Arzt das BV gegeben?


Lieschenmueller

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Antwort auf Beitrag von Lieschenmueller

Mir hat mein Arbeitgeber das BV gegeben da ich im Einzelhandel tätig bin.


Tiii

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Antwort auf Beitrag von Augustkind2017

Ja, das hast du! Der verfällt auch nicht und du kannst ihn nach der Elternzeit nehmen...


-nela-

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Antwort auf Beitrag von Augustkind2017

Es verfällt nur der Urlaub, der schon eingereicht und genehmigt wurde - auch, wenn er nicht genommen wurde. Ansonsten bleibt der normale Anspruch bestehen, d.h. für jeden VOLLEN Monat Elternzeit wird 1/12 des Jahresurlaubs abgezogen.


Augustkind2017

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Antwort auf Beitrag von -nela-

Steht das mit dem Verfallen denn irgendwo? Beim Googlen hab ich mir eben 10 Screenshots gemacht wo überall steht, dass der Urlaub bleibt....


Augustkind2017

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Antwort auf Beitrag von -nela-

Und das BV hat doch auch bis jetzt mal nix mit der Elternzeit zu tun?!


-nela-

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Antwort auf Beitrag von Augustkind2017

Oh, dann gibt's vielleicht ne neue Regelung... das war zumindest der Stand, als ich zum letzten mal schwanger war. Wurde auch so immer im Rechtsforum kommuniziert. Aber wenn es neu ist - Asche auf mein Haupt ;-) Nein, mit der Elternzeit hat das bv nichts zu tun. Aber die Elternzeit mit der Menge der Urlaubstage. Für jeden vollen Monat EZ wird 1/12 des Jahresanspruchs gekürzt....


Tiii

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Antwort auf Beitrag von Augustkind2017

Ein BV und der Mutterschutz wird für die Berechnung von Urlaub so gehandhabt, als wenn du gearbeitet hättest.