Monatsforum August Mamis 2017

Mal was anderes: kennt sich wer mit dem Unterhaltaltsvorschussgesetz aus???

Mal was anderes: kennt sich wer mit dem Unterhaltaltsvorschussgesetz aus???

Chrissy_2

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Es geht um folgendes! Die 6 Jahre Zahlungen des UHV naht sich dem Ende, zudem beziehe ich ALG2! Wie läuft das nach Ablauf der Zahlungen, gleicht die Arge den Betrag aus!? Und was spielt eine Beistandschaft da für eine Rolle?! Die habe ich damals ebenfalls beantragt! Wäre super wenn mir da jemand helfen könnte


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Chrissy_2

Google das mal am besten, vor einiger Zeit wurde darüber berichtet das der UHV bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden soll. Ab wann das gilt weiß ich jetzt allerdings nicht, ansonsten ruf einfach die Dame beim Jugendamt an die dafür verantwortlich ist, die kann dir sagen ob und wann es endet. Was das ALG2 angeht wird der UHV deinem Kind ja als "Einkommen" angerechnet. Fällt der UHV weg hat dein Kind weniger "Einkommen" und demnach würde dein Gesamtbedarf steigen. Dein Kind hat ja durch den UHV einen niedrigeren Anspruch, lediglich in der Höhe die nicht durch Kindergeld und UHV gedeckt ist und der Bedarf würde ja mit dem Wegfall von UHV steigen. Hoffe das ist alles so richtig und verständlich. Aber am besten fragst du da direkt beim Jobcenter nach :) Liebe Geüsse


XButterkeksX93

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Antwort auf Beitrag von Chrissy_2

Ich bekomme ja auch unterhaltsvorschuss für meine tochter und ich meine das würde nach den 6 jahren erhöht werden und bis zum 12. Lebensjahr mindestens gezahlt werden und das mit dem verlängert bis zum 18. Lj habe ich auch gehört


Mabea08

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Antwort auf Beitrag von XButterkeksX93

Uhv wird nur für eine Länge von 72 Monaten gezahlt. Klar wenn das Kind in der Zeit 6 oder 12 Jahre wird, wird es erhöht. Der Beschluss das es bis zum 18 Lj. gezahlt wird, ist zwar durch, soll jedoch erst ab Juli in Kraft treten


Mabea08

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Antwort auf Beitrag von Chrissy_2

Bei meinem Sohn sind die sechs Jahre jetzt auch rum. Habe gestern erst das Schreiben bekommen. Bei mir steht drin das man wohl Sozialgeld für das Kind beantragen kann, oder so wie in deinem Fall, man sich an die Agentur für Arbeit wenden soll